Ist es möglich in Ortskernen ein altes Gebäude für den geförderten Wohnbau zu verwenden? Die Antwort auf diese Frage lautet seit geraumer Zeit: Ja. Dank einer Änderung im Landes- Wohnbauförderungsgesetz kann zukünftig in Ortskernen bestehendes Bauvolumen für den geförderten Wohnbau genutzt werden. In Mals, im Vinschgau, hat die Arche im KVW ein Pilotprojekt diesbezüglich mitgestaltet.