Grundsatzpapier des Verbandes Vorsorge und Fürsorge

Grundausrichtung des KVW zu zentralen Fragen der Gesellschaftspolitik

Diese Grundthesen haben das „Mögliche“ im Blick und wollen eine Orientierung aufgrund einer realistischen Perspektive bieten.1 Deshalb liegt den folgenden Ausführungen auch die tiefgreifende Überzeugung zugrunde, dass Neuverschuldung keine Lösung, sondern in Italien vielmehr ein Problem ist: Ein „Weiter so“ engt die politischen Spielräume zunehmend ein und bedroht besonders die Schwächsten. Als KVW fordern wir daher eine Politik, die verantwortungsvoll die Finanzierbarkeit im Blick hat.2
 
1. Prinzip – Eine Gesellschaft im Füreinander
Wir Menschen leben in Gemeinschaft und organisieren diese. Als KVW sprechen wir uns für eine solidarische Gesellschaft aus, in der wir alle füreinander und für das Ganze einstehen. Im Lichte der sozialethischen Tradition der Kirche verstehen wir dies als Rechtsprinzip, das die Gesellschaft zum Aufbau solidarischer Einrichtungen verpflichtet, die die Bürgerinnen und Bürger vor Überforderung schützen. Damit stellen wir bewusst das Fundament bzw. den Rahmen für unsere Überlegungen an den Beginn.
 
2. Prinzip – Freiheit und Eigenverantwortung
In unserem Land sind wir BürgerInnen es gewohnt, in vielen Bereichen nach Beiträgen der
öffentlichen Hand Ausschau zu halten. Demgegenüber gilt es, wieder mehr den Geschmack dafür zu entwickeln, dass wir es selber schaffen und auch selbst die volle Verantwortung für unser Tun übernehmen können.
Als KVW fordern wir eine Politik, die in möglichst vielen Bereichen die Abhängigkeiten der Menschen verringert und die Selbstverantwortung stärkt. Als BürgerInnen fühlen wir uns selbst für uns verantwortlich und möchten diese Verantwortung auch annehmen. Was ich selber leisten kann, das steht mir zu und dazu bin ich auch selbst verpflichtet.
 
3. Prinzip – Durch Vorsorge Verantwortung übernehmen
Jeder und jedem von uns ist klar, dass es kein Leben ohne Risiko gibt. Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfälle, die Absicherung im Alter, der Tod – mit diesen Risiken gilt es umzugehen. Die Verantwortung für uns und unsere Familien übernehmen wir dabei selbstverständlich, indem wir vorsorgen. Wir versichern uns beispielsweise gegen Schäden oder auch den eigenen Tod, damit unsere Hinterbliebenen abgesichert sind. Dieser Gedanke kommt auch bei der staatlichen Vorsorge zum Tragen: Als BürgerInnen übernehmen wir u.a. für uns und unsere Zukunft Verantwortung, indem wir (selbständig oder angestellt) arbeiten. Daraus resultiert nicht nur unser Nettolohn, der uns monatlich zur Verfügung steht, sondern auch unser Rentenanspruch. Von Monat zu Monat füllen wir bzw. unsere Arbeitgeber unser persönliches Rentenkonto auf, damit wir für unser Alter vorsorgen können. Als Rentner haben wir dann Ansprüche erworben, die unsere Einzahlungen wiederspiegeln.
Als KVW wissen wir darum, dass laut Verfassung der Staat für den Bereich der Vorsorge zuständig ist und berücksichtigen dies in unseren (Reform-)Überlegungen. Wir fordern eine Politik, die die Menschen darin unterstützt und sie in die Lage versetzt, für sich persönlich Verantwortung zu übernehmen und die Risiken des Lebens abzusichern. Aus diesem Grund verurteilen wir beispielsweise auch die Schwarzarbeit, weil sie die Eigenverantwortung auf andere abschiebt und nur den kurzsichtigen Vorteil im Blick hat. Der staatliche Bereich der Vorsorge baut auf unsere Selbstverantwortung auf und soll daher möglichst klar vom Bereich der Fürsorge getrennt betrachtet werden, dem andere Prinzipien zugrunde liegen. Bezogen auf die Rente bedeutet dies: Was durch Arbeit an Vorsorge aufgebaut wird, soll an Rente ausbezahlt werden. Ist der Betrag für das Überleben zu gering, soll das Recht auf Fürsorge den nötigen Ausgleich stemmen. Wenn diese Prinzipien nicht auseinandergehalten werden, wird die Eigenverantwortung beständig untergraben und das ganze Rentensystem mehr und mehr zu einem Fürsorgeinstrument.
 
4. Prinzip – Wenn die eigenen Kräfte nicht reichen, schützen uns garantierte Rechte!
Es gibt Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen zeitweise oder auf Dauer nicht in der Lage sind, sich angemessen abzusichern und für sich aufzukommen. Bei aller Bedeutung der Selbstverantwortung stehen wir ohne Wenn und Aber für eine solidarische Gesellschaft: Weil jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben verdient, muss jenen unter die Arme gegriffen werden, die es aus eigener Kraft nicht schaffen, für sich zu sorgen.
Der KVW fordert daher die öffentliche Hand – und in diesem Zusammenhang aufgrund der Zuständigkeiten besonders auch die Region und die Autonome Provinz Bozen – dazu auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden und zwar unabhängig von der Herkunft, dem Geschlecht oder sonstigen Kriterien, sowohl im Land als auch durch zumutbare Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in anderen Ländern.
Der KVW macht sich darüber hinaus für eine Meinungsbildung stark, die in der Gesellschaft das Bewusstsein wachsen lässt, dass die Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen keinen „Makel der Bettelei“, sondern ein garantiertes Recht darstellt. Betteln kann man nur um etwas, worauf man keinen Anspruch hat. Die Fürsorgeleistung hingegen steht jeder und jedem Bedürftigen in einer christlich-solidarisch geprägten Gesellschaft zu!
 
5. Prinzip – Die Option für die Armen und der gesellschaftliche Zusammenhalt
Nicht alle öffentlichen Zuwendungen werden aufgrund des sozialpolitischen Kriteriums der
Bedürftigkeit vergeben. Ein Beispiel dafür wäre das Kindergeld des Landes, das wir als Ausdruck der Anerkennung für Familien und Chance zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft betrachten, weil von dieser Leistung auch die „tragende Mittelschicht“ erreicht wird.
Als KVW unterstützen wir solche Maßnahmen, zu denen unter anderem auch die Pflegegeldregelung zählt, solange dies ohne Neuverschuldung leistbar ist. Sollte dies nicht mehr gewährleistet werden können, gilt für uns jedoch die Option für die Armen bzw. Bedürftigen. Auch wenn im Moment nichts darauf schließen lässt, wären wir in so einem Fall dafür, dass vor einem Zusammenbruch des Systems, zuerst diejenigen auf eine Zuwendung verzichten, die es sich leisten können. Die Bedürftigen müssten hier den Vorrang erhalten!
Dabei setzen wir uns für fließende Übergänge ein und fordern die Politik dazu auf, von den harten Grenzen (bis € 20.000 volle Leistung, ab € 20.001 keine Leistung mehr) abzugehen und wo immer möglich gestaffelte Leistungen vorzusehen, damit unnötigen Härten vermieden werden und die Nachvollziehbarkeit und letztendlich auch Akzeptanz der Regelungen erhöht wird.

1 Es geht hier um die Gestaltung unserer konkreten Wirklichkeit und nicht darum, eine bessere Welt zu „erträumen“. Dies hat zwar auch eine Berechtigung, ist aber kein Ziel dieses Papieres.
2 Populistische Forderungen nach einem einfachen „Mehr“ lehnen wir ab. Dies gilt auch für unsere internen Überlegungen, bei denen wir ab sofort ein großes Gewicht darauf legen, dass unsere Forderungen realisiert werden können, ohne eine Neuverschuldung in Kauf zu nehmen!