·  
  ·  
  ·  
2
0
1
2
  ·  
  ·  
 
KVW Startseite · Wohnen · Gesuche für geförderten Wohnbau

Gesuche für geförderten Wohnbau

 

Voraussetzungen

Wer kann Mitglied einer Wohnbau-Genossenschaft werden und auf gefördertem Baugrund bauen?

  • Wer den Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der betreffenden Gemeinde hat;
  • Wer seit mindestens 5 Jahren seinen Wohnsitz in der Autonomen Provinz Südtirol hat;
  • Wer nicht Eigentümer einer dem Bedarf der Familie angemessenen oder leicht erreichbaren Wohnung ist, bzw. wer keine geeignete Wohnung in den letzten 5 Jahren verkauft hat;
  • Wer nicht Mitglied einer Familie ist, die für einen öffentlichen Beitrag für Bau, Kauf oder Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist; dies gilt nicht für den Fall, dass eine neue Familie gegründet wird oder die Wohnung unangemessen oder überfüllt war;
  • Wer über eine Gesamteinkommen verfügt (bereinigtes Einkommen), das die Einkommenshöchstgrenzen der verschiedenen Förderungsarten nicht übersteigt;
  • Wer seit mindestens zwei Jahren eine dauerhafte unselbständige oder selbständige Arbeitstätigkeit ausgeübt hat;
  • Wer mindestens 23 Jahre alt ist (Ausnahme: ledige Antragsteller mit Kind, Gesuchssteller mit Behinderung);
  • Die Vermögenssituation der Eltern bzw. Schwiegereltern wird ebenfalls berücksichtigt;
  • Wer mindestens 16 Bevorzugungspunkte hat (Laut Punkteberechnung);

Detailliertere Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen des geförderten Wohnbaus erhalten sie auf der Hompage der Autonomen Provinz Bozen Abteilung Wohnungsbau.

www.provinz.bz.it/wohnungsbau
 

Hilfestellung

Die Arche im KVW
  • errechnet die Landesbeiträge im Rahmen der Wohnbauförderung (Bau, Kauf); kontrolliert die Voraussetzungen und macht die Punkteberechnung;
  • informiert über mögliche Baugründe in verschiedenen Gemeinden Südtirols;
  • hilft beim Ausfüllen der Ansuchen um geförderten Baugrund in den verschiedenen Gemeinden Südtirols;
  • führt Interessierte in eine Wohnbaugenossenschaft zusammen;
  • begleitet Wohnbaugenossenschaften von der Grundzuweisung bis zur Schlüsselübergabe;
  • hilft beim Ausfüllen der Gesuche des geförderten und sozialen Wohnbaus.