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Neuerungen beim Reisepass

 

Der elektronische Reisepass mit Fingerabdruck

Seit 10. Mai 2010 wird auch in Österreich - so wie in Deutschland bereits eingeführt – der Antrag zur Ausstellung oder Erneuerung des Reisepasses nicht mehr nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt.

Für die Antragsstellung muss der italienische Staatsbürger/in mit Hauptwohnsitz in Österreich persönlich beim Konsulat erscheinen. Der Grund für die Anwesenheit des/r Antragssteller/in ist folgender: Für den Reisepass müssen die biometrischen Daten aufgenommen werden, zu diesen zählt der Fingerabdruck. Der Fingerabdruck wird demnach vor Ort abgenommen und das persönliche Erscheinen am Konsulat ist daher unumgänglich.

Das Konsulat in Österreich weist darauf hin, dass für die Konsularabteilung in Wien ein Online-Termin angefragt werden muss, während am konsularischen Schalter in Innsbruck keine Terminvereinbarung notwendig ist.