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Nützliches

 
In diesem Bereich finden Sie interessante und wichtige Informationen, welche die Südtiroler im Ausland betreffen.


Für die Südtiroler in der Welt 
für nur 15,00 Euro im Jahr

Vorgehensweise:
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 > siehe Testament, Erbschaft, Patientenverfügung (unten)
 
 > siehe Wohngeld (unten)
 
Wie bereits in den vergangenen Jahren bekommen auch heuer wieder alle italienischen RentnerInnen eine Menge Papier von der italienischen Rentenanstalt NISF/INPS. Das Steuerformblatt CUD 2011 wird allen RentnerInnen übermittelt. Jene RentnerInnen, die eine Hinterbliebenenrente, Invalidenrente oder Sozialerhöhungen beziehen, erhalten auch das Formblatt RED/EST, das bis zum 30. Juni 2011 an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden muss. 


  • Mit dem Formblatt RED/EST 2011 müssen die Einkommen des Jahres 2010 an die italienische Rentenanstalt übermittelt werden. Das Formblatt ist bereits teilweise mit den Personaldaten ausgefüllt und beinhaltet auch die bereits bekannten Rentendaten in Italien und im Ausland. Eingetragen werden müssen die ausländische Jahresrente sowie andere Einkommen (z. B. Mieteinkünfte, Gebäudeerträge, Einkommen aus selbstständiger oder lohnabhängiger Tätigkeit) von sich selbst aber auch vom Ehepartner. Unterlagen, die die Einkommensdaten bestätigen, müssen in Kopie beigelegt werden (z. B. Steuererklärung, Jahresaufstellung der ausländischen Rentenanstalt). Die Währungseinheit ist immer Euro.

 

  • Das Formblatt RED/EST 2011 kann über das Patronat KVW-ACLI, das Patronat ACLI in den Aussenstellen in Deutschland, Schweiz usw. oder die Konsulate telematisch an die Rentenanstalt NISF/INPS weitergeleitet werden. Natürlich könnte man die Unterlagen auch direkt an die zuständige NISF/INPS-Stelle in Italien schicken –davon ist aber abzuraten. In den vergangenen Jahren wurden die in Papierform übermittelten RED-Mitteilungen nicht rechtzeitig von den zuständigen NISF/INPS Sachbearbeitern in die Datenbank eingetragen, sodass viel RentnerInnen nochmals zur Übermittlung aufgefordert wurden, obwohl die Daten bereits ordnungsgemäß verschickt wurden.


  • Der/die RentnerInnen müssen kontrollieren, ob in dem Briefumschlag des NISF/INPS auch die Aufforderung zur Einkommensmitteilung RED/EST enthalten ist. Falls ja, wenden sie sich an die Mitarbeiter der nächsten Patronatsstelle des KVW/ACLI in Südtirol oder in ihrem Heimatland. Dem Antrag beizulegen sind die 

                          - Kopie des Personalausweises sowie die 
                          - Bestätigungen der Einkommen 2010.


Aber Achtung: bei der Übermittlung der CUD 2011 haben sich Fehler eingeschlichen.
Sollten italienische Renteninhaber im Ausland nur beiliegende Formblätter ( hier als pdf downloaden) für die Einkommensmitteilung erhalten haben, so muss keine Einkommenserklärung an die NISF/INPS weitergeleitet werden.
Nur jene RenterInnen, die das Formblatt RED/EST, Kode CI520, "Erklärung der Einkommen für Rentner im Ausland" erhalten haben, müssen diese Erklärung innerhalb 30. Juni 2011 an die Rentenanstalt NISF/INPS übermitteln.


 
Der elektronische Reisepass mit Fingerabdruck

Seit 10. Mai 2010 wird auch in Österreich - so wie in Deutschland bereits eingeführt – der Antrag zur Ausstellung oder Erneuerung des Reisepasses nicht mehr nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt.

Für die Antragsstellung muss der italienische Staatsbürger/in mit Hauptwohnsitz in Österreich persönlich beim Konsulat erscheinen. Der Grund für die Anwesenheit des/r Antragssteller/in ist folgender: Für den Reisepass müssen die biometrischen Daten aufgenommen werden, zu diesen zählt der Fingerabdruck. Der Fingerabdruck wird demnach vor Ort abgenommen und das persönliche Erscheinen am Konsulat ist daher unumgänglich.

Das Konsulat in Österreich weist darauf hin, dass für die Konsularabteilung in Wien ein Online-Termin angefragt werden muss, während am konsularischen Schalter in Innsbruck keine Terminvereinbarung notwendig ist.



Minderjährige erhalten persönlichen Pass

Mit den Neuerungen des Reisepasses für Erwachsene kommen auch auf die Minderjährigen Veränderungen zu. Die EU-konforme Regelung sieht seit 25. November 2009 vor, dass ein minderjähriges Kind nicht mehr im Pass der Eltern bzw. einer delegierten oder begleitenden Person registriert wird. Jedes Kind erhält von nun an einen persönlichen Reisepass. 

Die Europäische Union will damit die Individualität eines jeden Kindes garantieren und damit einhergehend den/die Minderjährige/n schützen. Der Schutz wird unter anderem auch mit der regelmäßigen Erneuerung des Passfotos unterstützt. Die Gültigkeit des Reisepasses hängt vom Alter des Kindes ab: 
- 3 Jahre für Kinder von 0 bis 3 Jahren
- 5 Jahre für Kinder von 3 bis 18 Jahren. 

Für all jene, die vor dem 25. November ihre Kinder im eigenen Pass registrieren haben lassen, ist es nicht notwendig einen neuen zu beantragen. Das Dokument ist bis zum Fälligkeitsdatum gültig. Falls das Kind zum Fälligkeitsdatum immer noch minderjährig ist, wird dann der persönliche Pass beantragt. Die Kinder unter 12 Jahren werden von der Registrierung des Fingerabdruckes befreit. 

07/10 - sp
 
In den Büroräumen des Gesamtverbandes der Südtiroler in Österreich, Innsbruck, hat nun auch das Patronat ACLI einen ständigen Sitz. In Zusammenarbeit mit dem Patronat ACLI Rom und dem Patronat ACLI-KVW Bozen wird die Beratung in der Sozialversicherung ausgeweitet.
Christine Stieger Deutschmann, ehemalige Mitarbeiterin des KVW, wird das Büro betreuen und Anlaufstelle für jegliche Fragen, die italienischen Renten betreffend, sein. Weiters können auch Arbeitszeiten in Südtirol oder anderen Provinzen Italiens überprüft, der Militärdienst als Rentenzeit nachgetragen oder Informationen über die Rentenberechtigung in Italien eingeholt werden.
Die monatliche Sprechstunde am ersten Samstag im Monat mit Frau Dr. Scherlin Elisabeth, Direktorin des Patronat ACLI-KVW Bozen entfällt im Gegenzug.

KONTAKT:
Büro des Patronats ACLI Österreich
Innsbruck, Zeughausgasse 8, Parterre

Tel. +43 512 589860
Fax +43 512 589860
email: innsbruck@patronato.acli.it  

ÖFFNUNGSZEITEN:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr.
 

Rücksiedelung
Wenn Südtiroler Heimatferne oder deren Kinder nach Südtirol rücksiedeln, können folgende Kosten rückerstattet werden:
1. Teilweise Vergütung der Transportspesen für den Hausrat, der Maschinen und Arbeitsgeräten (bis zu 60% )
2. Reisekostenvergütung (bis zu 80%)
3. Besuch von Kursen zum Erlernen der deutschen, italienischen, ladinischen Sprache, wobei die Gebühren bis zu 50% rückerstattet werden.

Überführung Verstorbener
Wenn ein/e Südtiroler Heimatferne/r im Ausland stirbt, können Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad um teilweise Erstattung der Spesen für die Überführung der Leiche ansuchen. Die Kosten werden im Ausmaß von bis zu 50 % rückerstattet, wobei der Höchstbetrag von 2.600 € nicht überschritten werden kann.

DAS ANSUCHEN ist innerhalb 2 Jahre nach Rücksiedelung jeweils bis 31. März beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen. 

Wir können Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich sein, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Dem Ansuchen beizulegende Eigenerklärungen:

  • Ersatzerklärung (Download s.u.) 
  • Ersatzerklärung Fahrt- Transportspesen (Download s.u.)
  • Kopie des Ausweises
  • Stempelmarke zu 14,62 Euro


Weitere beizulegende Dokumente: 

  • Quittierte und auf den Namen ausgestellte Originalrechnungen
  • Mautspesen
  • Tankbelege
  • Bei Überführung Verstorbener: Totenschein, Kopie des Leichenpasses


PDF zum Herunterladen


(07.06.2010)
 
Bei schlafenden Konten handelt es sich um Konten, auf denen der Inhaber bzw. ein von ihm Beauftragter seit über 10 Jahren keine Bewegung mehr gemacht wurde. Bereits mit einer Einzahlung oder Auszahlung wird der Schlaf der Konten unterbrochen und eine Aktivität wird festgestellt. 

Im 11. Jahr der Inaktivität werden die Depots gelöscht und innerhalb 31. Mai von den Banken an den Fonds für Schlafende Depots beim Finanzministerium übertragen. Von dieser Regelung sind folgende Depots betroffen: Bankdepots – Kontokorrente, Sparbücher, Postsparbücher – und Wertpapierdepots – Obligationen, Aktien, Staatspapiere. Weiter können auch Ansprüche aus Lebensversicherungen (nach 2 Jahren) oder nicht eingelöste Zirkularschecks (nach 3 Jahren) einschlafen. Wer auch nur den kleinsten Zweifel hat, im Besitz eines schlafenden Depots zu sein, kann auf der Homepage http://www.mef.gov.it/depositi-dormienti/ die Liste einsehen und den Zweifel beseitigen. 

Falls Sie feststellen, dass Sie tatsächlich ein solches Depot besitzen, können Sie seit 14. Juni 2010 den neuen Dienst der Consap Ag (nur in Italienisch) in Anspruch nehmen. Das Ansuchen auf Rückzahlung kann direkt an die neue Einrichtung Consap Spa - Rapporti dormienti - Via Yser, 14 - 00198 Roma gerichtet werden. Weitere Kontaktmöglichkeiten gibt es unter der Nummer 0039 (0)685 796444 oder per Mail rapportidormienti@consap.it. Im Bedarfsfall helfen auch wir im Büro der „Südtiroler in der Welt“ gerne weiter. 

09/10 - sp
 
 > siehe Wohnung – sozialer Wohnbau (unten)
 
Die Verhandlungen zwischen Österreich und Italien zur Studientitelanerkennung und Gleichstellung verschiedener akademischer Grade und Titel haben endlich zu einem Ergebnis geführt.
Seit dem 1. November 2010 wurden 31 Bakkalaureats/Bachelorstudien und 62 Magister/Masterstudien mit den entsprechenden italienischen „Classi di laurea“ und „Classi di laurea specialistica/magistrale“ gleichgestellt.

Dokument zum Download: Liste der Studientitel

11/2010
 
Mit der Einführung des Südtirol Pass und eines neuem Tarifsystems am 14. Februar 2012 wird eine neue Ära im öffentlichen Nahverkehr Südtirols eingeleitet. Es wird ein völlig neues Entwertungssystem eingeführt und es kommt auch zur Änderungen bei den Seniorenabonnements, welches seit dem Jahr 2008 auch für Südtiroler im Ausland zugängliches ist.
Das sogenannte Abo 60+ wird abgeschafft und das neue Abo 65+ wird eingeführt!
Das sogenannte Abo 70 gibt es weiterhin! 

Wer darf dafür ansuchen?
Personen ab 65 Jahren. Dabei gibt es eine Übergangsregelung und eine stufenweise Anhebung des Alters: 2012 haben alle 61-Jährigen Anrecht darauf, 2013 alle 62- Jährigen, 2014 alle 63-jährigen, usw. Somit gilt das Mindestanspruchsalter von 65 Jahren ab dem Jahr 2016. Vorausgesetzt Sie sind in Ihrer Südtiroler Heimatgemeinde in der AIRE-Liste eingetragen und besitzen die italienische Staatsbürgerschaft. 

Was kostet das Abo 65+?
150 €/Jahr 

Welche Verkehrsmittel kann man mit dem Abo65+ nutzen? 
Sie können mit dem Abo folgende Verkehrsmittel benutzen:
• Regionalzüge in Südtirol und bis nach Trient ( auf den Fahrplänen mit „R“ gekennzeichnet)
• Alle Stadtlinien- und Überlandlinienbusse und Citybus
• Die Seilbahnen Ritten, Jenesien, Vöran, Mölten und Meransen
• Standseilbahn auf die Mendel
• Die Rittner Trambahn

Wie wird das Abo65+ verwendet?
Das Abo 65+ ist ein nicht übertragbares persönliches Dokument. Bei Kontrollen muss die Karte zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden. Das Abo 65+ muss nicht entwertet werden, sondern nur beim Einsteigen in das jeweilige Verkehrsmittel an den Automaten gehalten werden (Check-In), damit die Fahrt registriert wird.

Wie lang ist das Abo65+ gültig?
Das Abo ist für ein Jahr gültig.

Wie und wo muss man ansuchen?
Das Abo 65+ kann bei den autorisierten Verkaufsstellen des Südtiroler Transportverbundsystems beantragt werden, indem der entsprechende Antrag vorgelegt wird:
Antrag auf Ausstellung des Abo 65+ (zum herunterladen, das Formular ist immer noch gültig, es wird im Laufe des Jahres 2012 vom zuständigem Amt überarbeitet)


Für Personen die älter als 70 Jahre sind….

… ist das Abo65+ kostenlos und unbegrenzt gültig.

…und bereits im Besitz des Abo60+ sind, wird dieses automatisch kostenlos und unbegrenzt gültig.

…und bereits im Besitz des Abo60+ sind, wird der Südtiroler Verkehrsverbund im Laufe des Jahres 2012 ein Informationsschreiben übermitteln.

…und noch kein Abos besitzen,geht es hier zum Antragsformular! Dieses kann bei den autorisierten Verkaufsstellen des Südtiroler Transportverbundsystems hinterlegt werden.

…gelten die gleichen Nutzungsrechte und Anwendungen wie für das Abo65+. 

09.01.2012
 
Hier können Sie Informationen zu diesen Themen als PDF-Datei herunterladen:

Testament, Erbschaft, Patientenverfügung

("konusma" der Verbraucherzentrale Südtirol, www.verbraucherzentrale.it )
 

Link zum Versicherungscheck der Verbraucherzentrale Südtirol:

Versicherungscheck

 
Informationen zur Wohnbauförderung erhalten Sie hier auf der Webseite der Abteilung Wohnungsbau der Landesverwaltung.
 
Wohngeld erhalten Mieter von privaten Wohnungen, die im Besitz der allgemeinen Voraussetzungen laut Art. 45 des L.G. nr. 13 vom 17.12.1998 sind. 
Informationen über die Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Wohnbauinstituts und auf diesem Merkblatt: 
Download Merkblatt-Wohngeld (PDF)
 
Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Wohnbauinstitutes
Laden Sie die Informationen direkt hier als PDF-Datei herunter:
  > Merkblatt Wohnungszuweisungen