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Nützliches

 
In diesem Bereich finden Sie wichtige Informationen, welche die Südtiroler im Ausland betreffen.


Für die Südtiroler in der Welt 
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Wie bereits in den vergangenen Jahren bekommen auch heuer wieder alle italienischen RentnerInnen eine Menge Papier von der italienischen Rentenanstalt NISF/INPS. Das Steuerformblatt CUD 2010 wird allen RentnerInnen übermittelt. Jene RentnerInnen, die eine Hinterbliebenenrente, Invalidenrente oder Sozialerhöhungen beziehen, erhalten auch das Formblatt RED/EST, das bis zum 30. Juni 2010 an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden muss. 


  • Mit dem Formblatt RED/EST 2010 müssen die Einkommen des Jahres 2009 an die italienische Rentenanstalt übermittelt werden. Das Formblatt ist bereits teilweise mit den Personaldaten ausgefüllt und beinhaltet auch die bereits bekannten Rentendaten in Italien und im Ausland. Eingetragen werden müssen die ausländische Jahresrente sowie andere Einkommen (z. B. Mieteinkünfte, Gebäudeerträge, Einkommen aus selbstständiger oder lohnabhängiger Tätigkeit) von sich selbst aber auch vom Ehepartner. Unterlagen, die die Einkommensdaten bestätigen, müssen in Kopie beigelegt werden (z. B. Steuererklärung, Jahresaufstellung der ausländischen Rentenanstalt). Die Währungseinheit ist immer Euro.

 

  • Das Formblatt RED/EST 2010 kann über das Patronat KVW-ACLI, das Patronat ACLI in den Aussenstellen in Deutschland, Schweiz usw. oder die Konsulate telematisch an die Rentenanstalt NISF/INPS weitergeleitet werden. Natürlich könnte man die Unterlagen auch direkt an die zuständige NISF/INPS-Stelle in Italien schicken –davon ist aber abzuraten. In den vergangenen Jahren wurden die in Papierform übermittelten RED-Mitteilungen nicht rechtzeitig von den zuständigen NISF/INPS Sachbearbeitern in die Datenbank eingetragen, sodass viel RentnerInnen nochmals zur Übermittlung aufgefordert wurden, obwohl die Daten bereits ordnungsgemäß verschickt wurden.


  • Der/die RentnerInnen müssen kontrollieren, ob in dem Briefumschlag des NISF/INPS auch die Aufforderung zur Einkommensmitteilung RED/EST enthalten ist. Falls ja, wenden sie sich an die Mitarbeiter der nächsten Patronatsstelle des KVW/ACLI in Südtirol oder in ihrem Heimatland. Dem Antrag beizulegen sind die 

                          - Kopie des Personalausweises sowie die 
                          - Bestätigungen der Einkommen 2009.


04.05.10-es

 
Der elektronische Reisepass mit Fingerabdruck

Seit 10. Mai 2010 wird auch in Österreich - so wie in Deutschland bereits eingeführt – der Antrag zur Ausstellung oder Erneuerung des Reisepasses nicht mehr nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt.

Für die Antragsstellung muss der italienische Staatsbürger/in mit Hauptwohnsitz in Österreich persönlich beim Konsulat erscheinen. Der Grund für die Anwesenheit des/r Antragssteller/in ist folgender: Für den Reisepass müssen die biometrischen Daten aufgenommen werden, zu diesen zählt der Fingerabdruck. Der Fingerabdruck wird demnach vor Ort abgenommen und das persönliche Erscheinen am Konsulat ist daher unumgänglich.

Das Konsulat in Österreich weist darauf hin, dass für die Konsularabteilung in Wien ein Online-Termin angefragt werden muss, während am konsularischen Schalter in Innsbruck keine Terminvereinbarung notwendig ist.

15.06.2010
 

Rücksiedelung
Wenn Südtiroler Heimatferne oder deren Kinder nach Südtirol rücksiedeln, können folgende Kosten rückerstattet werden:
1. Teilweise Vergütung der Transportspesen für den Hausrat, der Maschinen und Arbeitsgeräten (bis zu 60% )
2. Reisekostenvergütung (bis zu 80%)
3. Besuch von Kursen zum Erlernen der deutschen, italienischen, ladinischen Sprache, wobei die Gebühren bis zu 50% rückerstattet werden.

Überführung Verstorbener
Wenn ein/e Südtiroler Heimatferne/r im Ausland stirbt, können Angehörige bis zum dritten Verwandtschaftsgrad um teilweise Erstattung der Spesen für die Überführung der Leiche ansuchen. Die Kosten werden im Ausmaß von bis zu 50 % rückerstattet, wobei der Höchstbetrag von 2.600 € nicht überschritten werden kann.

DAS ANSUCHEN ist innerhalb 2 Jahre nach Rücksiedelung jeweils bis 31. März beim Amt für Kabinettsangelegenheiten einzureichen. 

Wir können Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich sein, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Dem Ansuchen beizulegende Eigenerklärungen:

  • Ersatzerklärung (Download s.u.) 
  • Ersatzerklärung Fahrt- Transportspesen (Download s.u.)
  • Kopie des Ausweises
  • Stempelmarke zu 14,62 Euro


Weitere beizulegende Dokumente: 

  • Quittierte und auf den Namen ausgestellte Originalrechnungen
  • Mautspesen
  • Tankbelege
  • Bei Überführung Verstorbener: Totenschein, Kopie des Leichenpasses


PDF zum Herunterladen


(07.06.2010)
 
Für Personen 

  • zwischen 60 und 70 Jahren kostet das Abo 60+ 100,00 Euro im Jahr. Bei Ablauf muss dieses erneut beantragt werden. 

 

  • über 70 Jahren ist das Abo 60+ kostenlos und unbegrenzt gültig.

Seit Dezember 2008 ist das Abo auch für Südtiroler im Ausland, die in ihrer Südtiroler Heimatgemeinde in der AIRE-Liste eingetragen sind und die italienische Staatsbürgerschaft haben, zugänglich.

Das Abo 60+ ist auf Ihren Namen ausgestellt und nicht übertragbar. Sie tragen es einfach mit Ihrem Personalausweis bei sich und müssen es auch nicht entwerten. 

Mit diesem Abo kann ganz Südtirol befahren werden. Zu den benutzbaren Verkehrsmitteln gehören: 

  • Die Regionalzüge in Südtirol und bis nach Trient (auf Fahrplänen und im Fahrplanheft mit "R" gekennzeichnet); 
  • die Nahverkehrsbusse;
  • die Seilbahnen nach Meransen, Jenesien, Ritten, Mölten und Vöran;
  • die Trambahn Ritten;
  • die Standseilbahn auf die Mendel. 


Das Abo 60+ ist an den ermächtigten Verkaufsstellen des Südtiroler Verkehrsverbundes erhältlich.

Gesuchsformulare zum Herunterladen:
Gesuchsformular 60-70 
Gesuchsformular über 70


07.06.2010