IMU – Die „imposta municipale unica“ – kurz IMU – ersetzt seit 2012 die kommunale Immobiliensteuer ICI.
Durch diese neue staatliche Regelung werden Immobilien in Südtirol, deren Eigentümer den Wohnsitz im Ausland haben, als Zweitwohnung berechnet.
Diese unterliegen ab dem Jahr 2012 dem ordentlichen Hebesatz, der laut Gesetz 0,76% beträgt, wovon 0,38% dem Staat vorbehalten sind. Der ordentliche Hebesatz darf von Seiten der Gemeinde um 0,3% erhöht oder reduziert werden.
Steuererleichterung für Südtiroler in der Welt möglich
Mit dem Landesgesetz Nr. 8 vom 18. April 2012 werden die Gemeinden Südtirols allerdings ermächtigt Steuererleichterungen im Bereich der Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) vorzusehen.
Damit wird den Gemeinden durch Art. 1 Abs. 1h des Landesgesetzes Nr. 8/2012 die Möglichkeit gegeben, abweichend vom Hebesatz des Staatsgesetzes (0,76%), Südtirolern in der Welt für ihre Südtiroler Immobilien Steuererleichterungen zu gewähren. Die Immobilien von Südtirolern in der Welt können damit den Hauptwohnungen von Ansässigen gleichgestellt werden. Der Steuersatz beträgt in diesem Fall 0,4%.
Notwendig ist, dass der Immobilieneigentümer in der AIRE Liste eingetragen ist, d.h. die italienische Staatsbürgerschaft besitzt!
Anwendung des Landesgesetzes
Die Anwendung des oben erwähntes Landesgesetz ist allerdings keine Verpflichtung für die Gemeinden, sondern lediglich eine Ermächtigung, Steuererleichterungen vorzunehmen.
Die Arbeitsstelle für Südtiroler in der Welt setzt sich für die Umsetzung der Steuererleichterung für Heimatferne ein.
Man geht in Südtirol inzwischen davon aus, dass viele Gemeinden die Steuerreduzierung für die Wohnung von Südtirolern in der Welt vornehmen werden.
Vorgehensweise
Laut Auskunft des Südtiroler Gemeindenverbandes werden alle Südtiroler Gemeinden versuchen, den betroffenen Bürgern, die IMU Berechnung und den ausgefüllten Zahlschein für die erste Rate rechtzeitig zuzuschicken.
Fälligkeit der ersten Rate ist der 18. Juni 2012.
Diese erste Rate wird noch auf der Basis der Standardsätze laut Staatsgesetz berechnet. D.h. für Südtiroler in der Welt 0,76%.
Die mögliche Reduzierung laut Landesgesetz berücksichtigt die Gemeinde bei der folgenden Saldozahlung in der 2. Jahreshälfte.
Die Gemeinde berechnet die Steuerschuld auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen. Stimmen diese nicht mit dem tatsächlichen Sachverhalt überein, so trägt der Steuerzahler die Schuld und Verantwortung für die „Falsch“Berechnung.
Änderungen in Bezug auf die Immobilie müssen der Gemeinde innerhalb von 90 Tagen nach ihrem Eintreten gemeldet werden.
Ausnahme 2012: Ab 1. Januar 2012 eingetretene Änderungen müssen erst bis zum 30. September 2012 erklärt werden.
Bei generellen Fragen zur IMU wenden Sie sich gerne an die Südtiroler in der Welt.
Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde, in der sich Ihre Immobilie befindet oder an einen Steuerberater oder ein Steuerbeistandszentrum (KVW Service)
Rosemarie Mayer
Südtiroler in der Welt