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KVW Startseite · Steuern/Buchhaltung · Steuererklärung

Alle Unterlagen für die Abfassung Ihrer Steuererklärung auf einem Blick

 

  • Steuererklärung des Vorjahres (730/2010 bzw. UNICO 2010)
  • Steuernummer (bzw. neue Gesundheitskarte) des Erklärers, des Ehepartners und der Kinder 
  • Personalausweis 
  • CUD 2011 für zu Lasten lebende Personen

 
 N.B.: Bitte bringen Sie alle Unterlagen auch in kopierter Form mit! 


Angestellte und Pensionisten 

  • Mod. CUD 2011
  • Belege von Auslandsrenten bzw. Auslandseinkommen
  • Daten des neuen Arbeitgebers, wenn im Jahr 2011 bereits Arbeitsplatz gewechselt wurde (Anschrift, Steuernummer, Firmenbezeichnung)


Grund- und Hausbesitz

  • Bei Kauf, Verkauf oder Schenkung einer Immobilie im Jahre 2010 oder 2011 benötigen wir den Vertrag
  • Mieteinnahmen für jede Immobilie
  • Registrierter Mietvertrag und ICI-Erklärung bei einem sogenannten „geschützten” Mietvertrag
  • Mehrwert (= Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis) bei Verkauf eines Baugrundes im Jahr 2010
  • ICI-Einzahlungsbelege des Jahres 2010 (Akonto- und Saldozahlung), falls geschuldet
  • Detaillierte ICI-Berechnung der Gemeinde, falls ICI von Seiten der Gemeinde berechnet und zugesandt wird
  • Katasterauszug


Andere Einkommen

  • Bestätigungen für Sitzungsgelder, Honorarnoten, Autorenrechte
  • Unterhaltszahlungen vom getrennten bzw. geschiedenen Ehepartner usw. 
  • Bescheinigung über ausbezahlte Dividenden (ex RAD-Modell)


Sonderausgaben 

  • Arztrechnungen mit ev. Rückerstattung (Sanitätseinheit)
  • Quittungen für die bezahlten Leistungen für häusliche medizinische Betreuung, wobei die Vergütungen an das befähigte sanitäre Pflegepersonal (Berufskrankenpfleger/in) zählen
  • Medikamente (Kassabeleg und Verschreibung oder Ersatzerklärung)
  • Rechnung für den Kauf eines Blindenhundes
  • Rechnung für den Kauf von behindertengerechten Motor- und Autofahrzeugen
  • Begleitspesen für Behinderte
  • Rechnungen für die Veterinärkosten für bestimmte Haustiere
  • Passivzinsen für den Kauf bzw. Bau der Erstwohnung: Bankbestätigung über die bezahlten Passivzinsen, Darlehensvertrag, Kaufvertrag bzw. Baukonzession
  • Quittung für die Bezahlung der Lebens- und Unfallversicherung
  • Quittung oder Rechnung der bezahlten Ausgaben für die sportliche Tätigkeit der Kinder
  • Rechnung oder sog. „sprechender Kassabeleg” über den Kauf von Kühlschränken und Kühltruhen der Energieklasse „A+” und höher
  • Einzahlungsscheine der Schul- und Studiengebühren
  • Spesenbelege über die Kosten von Kinderhorten
  • Ausgaben für den Beistand von pflegebedürftigen Menschen mit ärztlicher Bestätigung
  • Bestätigung für Spenden an politische Parteien (Banküberweisung)
  • Quittungen für Spenden an Organisationen, welche im Verzeichnis der ONLUS eingetragen sind (Banküberweisung)
  • Bank- oder Posteinzahlungsbescheinigung für die freiwilligen Zuwendungen an Amateursportgesellschaften
  • Beerdigungskosten
  • Rechnung der bezahlten Provision an Immobilienmakler für den Kauf der Erstwohnung
  • Quittung der bezahlten Gesundheitssteuer auf die Autohaftpflichtversicherung
  • Einzahlungsscheine für die freiwillige Weiterversicherung INPS
  • Einzahlungsscheine Ex-SCAU
  • Einzahlungsschein der bezahlten INAIL-Unfallversicherung für Hausfrauen 
  • Quittung der bezahlten Prämien bzw. Beiträge für die freiwillige Pensionsvorsorge
  • Einzahlungsscheine für die bezahlten Prämien der regionalen Hausfrauenrente
  • Quittungen für die bezahlten Pflichtbeiträge für Hausangestellte bzw. für Angestellte zur persönlichen oder familiären Betreuung (Babysitter, Altenpflege)
  • Quittungen bzw. Rechnungen der bezahlten Ausgaben für Weiterbildung der Lehrpersonen
  • Banküberweisung oder Quittung der gezahlten Unterhaltszahlungen an den getrennten/geschiedenen Ehepartner (Steuernummer des getrennten/geschiedenen Ehepartners)
  • Quittungen für Spenden zum Unterhalt des Klerus
  • Quittungen für Spenden an Organisationen zur Bekämpfung des Hungers in der Dritten Welt
  • Belege für die Steuervergünstigung von 41% bzw. 36% (Mitt. an das Steuerzentrum Trient/Pescara, Banküberweisungen)
  • Belege über erhaltene öff. Beiträge für Sanierungsarbeiten
  • Belege für die Steuervergünstigung von 55% für energetische Sanierungen: Mitteilung an ENEA, Rechnungen 2010 mit entsprechenden Banküberweisungen, Bestätigung des Technikers
  • Mieter: registrierter Mietvertrag für die Hauptwohnung


Vorauszahlungen

  • Einzahlungsformulare (F24) für die IRPEF-Vorauszahlung vom Juni/Juli 2010 und/oder November 2010, wenn das Modell UNICO 2010 abgefasst wurde

 

 Download:
- Liste der Unerlagen für die Steuererklärung


Anhand dieser Liste können Sie feststellen, ob Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung beisammen haben. 


Sobald Sie dann alle Unterlagen gesammelt haben, sollten Sie einen Termin in einer unserer Filialen vereinbaren!

 

Neuerungen 2011 bei den Wiedergewinnungsarbeiten

 
  • Formelle Änderungen

    • Es ist nun nicht mehr notwendig, eine Mitteilung an das „Centro Operativo di Pescara“ zu senden. Es genügt die Zahlungen mittels Banküberweisung zu tätigen und im Zuge der Kontrolle, die entsprechenden Belege und Dokumente vorzuweisen.
    • Es ist außerdem nicht mehr notwendig, auf den Rechnungen die Arbeitsleistung (costo della manodopera) getrennt auszuweisen.

  • Übertragung von Immobilien (Kauf – Schenkung)

    Werden Immobilien übertragen (verkauft bzw. verschenkt) so kann für alle Verträge, welche ab dem 17.09.2011 abgeschlossen werden, frei gewählt werden, ob die noch ausständigen Raten der Steuerbegünstigung auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

    Somit gilt nicht mehr die Regel, dass die Steuerbegünstigung immer auf den neuen Eigentüm (Stichtag 31.12) übertragen wird.

    Falls die noch ausständigen Raten auf den neuen Eigentümer übertragen werden sollten, so ist dies im Vertrag (Kauf- bzw. Schenkungsvertrag) zu vereinbaren. Wird dies im Vertrag nicht geregelt, so können die noch ausständigen Raten weiterhin vom Verkäufer genutzt werden.