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Social Card

 
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Die Sozial-Karte ist ein elektronisches Zahlungsinstrument mit einem Wert von € 40,00 im Monat. Die Karte kann verwendet werden um in Lebensmittelgeschäften, sowie in Apotheken einzukaufen. Außerdem kann man die Karte auch zur Zahlung der Strom- und Gas-Rechnung verwenden.

Wer hat Anrecht?

  • Personen, die älter als 65 Jahre sind
  • Minderjährige unter 3 Jahren


Voraussetzungen für Personen, die älter als 65 Jahre sind: 

Der Antragsteller:

  • muss Italienischer Staatsbürger sein
  • muss in Italien ansässig sein
  • muss eine Nettosteuer von Null im Steuerjahr oder im vorhergehenden Steuerjahr der Beantragung vorweisen
  • darf Pensionseinkünfte oder Sozialleistungen* mit anderen Einkünften von max. € 6.322,64 beziehen. Bei Personen, die älter als 70 Jahre sind liegt das Limit bei € 8.430,19.
  • muss einen ISEE-Wert von weniger als € 6.322,64 aufweisen.


Zusätzlich muss der Antragsteller noch folgende Voraussetzungen erfüllen:


Er bzw. zusammen mit dem Ehepartner dürfen:

  • nicht mehr als eine Wohnung besitzen (Miteigentum von unter 25 % an Wohnungen zählen nicht)
  • nicht Eigentümer von anderen Immobilien, die nicht dem Wohnzwecke dienen, sein (Miteigentum unter 10 % zählt nicht)
  • nicht mehr als ein Auto besitzen
  • nicht mehr als einen Stromanschluss für Haushaltstrom haben


und außerdem müssen beide zusammen einen Vermögensbestand von weniger als € 15.000,00 aufweisen (laut ISEE).


Die Einkommenslimits, sowie das Limit des ISEE-Wert’s wird jedes Jahr neu festgelegt. 



Jahr Limit ISEE-Wert Einkommenslimit
von 65 - 70 Jhare
Einkommenslimit
über 75Jahre
2008 € 6000,00 € 6000,00 € 8000,00
2009 € 6192,00 € 6192,00 € 8256,00
2010 € 6235,35 € 6235,35 € 8318,80
2011 € 6322,64 € 6322,64 € 8430,19



Voraussetzungen für Kinder unter 3 Jahren:


Das Kind: 

  • muss italienischer Staatsbürger sein
  • muss in Italien ansässig sein
  • muss einen ISEE-Wert von weniger als € 6322,64 aufweisen


 Zusätzlich darf das Kind zusammen mit seinen Eltern:

  • nicht mehr als zwei Gasanschlüsse haben
  • nicht mehr als einen Stromanschluss mit mehr als 3 kw
  • nicht mehr als einen Haushaltsstromanschluss
  • nicht mehr als 2 Autos besitzen
  • nicht mehr als eine Wohnung zum Wohnzwecke besitzen (Miteigentum von unter 25 % an Wohnungen zählen nicht)
  • nicht Eigentümer von anderen Immobilien, die nicht dem Wohnzwecke dienen, sein (Miteigentum unter 10 % zählt nicht)

 

und außerdem müssen alle zusammen einen Vermögensbestand (laut ISEE) von weniger als € 15.000,00 aufweisen

Wo und wie wird die Social Card beantragt?

Für die Beantragung der Sozial-Karte müssen sich die Antragsteller an ein Postamt wenden.

Personen, die älter als 65 Jahre sind müssen das Modell A005/11 ausfüllen. Handelt es sich um Kinder unter 3 Jahren so ist das Modell B005/11 auszufüllen. Die Formulare sind bei den Postämtern erhältlich.

Zum Formular sind die ISEE-Berechnung und eine Kopie der Identitätskarte des Antragstellers beizulegen.

Die Sozial-Karte verfällt mit dem Fälligkeitsdatum der D.S.U. (ISEE) d.h. mit der Erneuerung der ISEE wird auch die Sozial-Karte verlängert. Natürlich nur wenn die Voraussetzungen noch gegeben sind. Sollte die Sozial-Karte vor der Erneuerung der ISEE verfallen sein, so ist ein erneuter Antrag bei der Post zu stellen. 

Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen Ihres Antragsformulars. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Filialen

Downloads:
- Informationen Sozial-Karte

Link:
- Antragsformulare