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Modell ICRIC, ICLAV, sowie PSAS/ACC

 

Alle Pensionisten,

die Sozial- bzw. Fürsorgeleistungen erhalten, erhalten von der INPS mit dem ObisM ein Schreiben zur Feststellung der Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen. 

Je nachdem welche Leistung der Pensionist erhält, ist eines der folgenden Formulare auszufüllen und telematisch an die INPS weiterzuleiten: 

  1. Das Modell ICRIC ist immer innerhalb 31. März jedes Jahres von Personen, die eine Begleitzulage erhalten auszufüllen. Die betreffenden Personen müssen eine Verantwortlichkeitserklärung abgeben, ob sie weiterhin in einem Heim untergebracht sind und falls ja, ob dieses kostenlos ist.
  2. Das Modell ICLAV ist von Zivilinvaliden, die in ihrer Selbstständigkeit teilweise eingeschränkt sind, abzugeben. Es handelt sich um eine Erklärung, dass sie weiterhin keine abhängige Arbeitstätigkeit ausüben.
  3. Das Modell PSAS/ACC ist von allen Pensionisten auszufüllen, die Bezieher einer Sozialrente bzw. von Sozialschecks sind. Jene Personen sind jährlich dazu verpflichtet eine Verantwortlichkeitserklärung über Ihren tatsächlichen Aufenthalt in Italien bzw. über die kostenlose Unterbringung in einer Pflegeanstalt abzugeben.

Die KVW Service GmbH steht allen Personen beim Ausfüllen des Formulars zur Seite und übernimmt die telematische Übermittlung an die INPS.

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