MwSt - Registerführung Landwirtschaft
Die KVW-Service bietet folgende Dienstleistungen in Bezug auf die MwSt.-Registerführung an:

- MwSt-Registerführung Landwirtschaft
- MwSt.-Registerführung „Urlaub auf dem Bauernhof"
- Erstellung des Mod. UNICO (beinhaltet Einkommenssteuer-, MwSt.- und IRAP-Erklärung)
- Erstellung des Mod. 770
Interessierte Landwirte wenden sich bitte an eine unserer Filialen.
Die Steuerabteilung des KVW ist den meisten Mitgliedern für die Erstellung der Steuererklärung 730 bzw. UNICO bekannt. Auf Grund von gesetzlichen Änderungen in den letzten Jahren sind zahlreiche Nebenerwerbs- und Kleinbauern gezwungen worden, MwSt.-Register zu führen. Auch die Steuerabteilung des KVW hat diesem Umstand Rechnung getragen und hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, die KVW-Mitglieder auf diesem Gebiet zu betreuen.
Landwirte haben je nach Höhe des Vorjahresumsatzes unterschiedliche Verpflichtungen zu erfüllen:
- Der Gesetzgeber sieht für jene Landwirte, welche einen Vorjahres-umsatz von weniger als € 7.000,00 erzielt haben vor, dass sie von der MwSt.-Registerführung befreit sind. Dabei gilt jedoch, dass der Umsatz aus 2/3 selbsterzeugter Produkte bestehen muss. Jene Landwirte müssen beim Verkauf ihrer Produkte keine Rech-nungen ausstellen, sondern erhalten eine Eigenrechnung. Diese Rechnungen müssen fortlaufend nummeriert und 10 Jahre aufbewahrt werden. Für den Landwirt ergibt sich keine MwSt.-Schuld und er ist auch nicht verpflichtet, eine MwSt.-Jahreserklärung zu erstellen.
- Landwirte, welche die Grenze von € 7.000,00 überschritten ha-ben, unterliegen zahlreichen Auflagen und Verpflichtungen. Im Konkreten sind sie verpflichtet:
- ein fortlaufend nummeriertes Einkaufs- bzw. Verkaufsregister zu führen;
- für alle Verkäufe Rechnungen auszustellen;
- für alle Einkäufe, welche die landwirtschaftliche Tätigkeit betreffen, Rechnungen zu verlangen;
- die MwSt.-Schuld - je nach Umsatz – monatlich oder trimestral einzuzahlen;
- am Jahresende eine MwSt.-Jahreserklärung zu erstellen;
- eine IRAP-Erklärung abzufassen.
Mitglieder des KVW haben die Möglichkeit, sich an die Steuerabteilung des KVW zu wenden, die diese bürokratischen Verpflichtungen für Sie übernimmt.
Download:
- Faltblatt MwSt.-Registerführung Landwirtschaft