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Lohnbuchhaltung für Hausangestellte ("Badanti")

 

"ALLES MUSS SEINE ORDNUNG HABEN..." AUCH DAS ARBEITSVERHÄLTNIS IHRER HAUSANGESTELLTEN !

Hausangestellte - Badanti
















                          WAS SIE VOR IHREM TERMIN BEI UNS WISSEN SOLLTEN:

  
       Für die Anmeldung benötigen wir:

>
gültigen Personalausweis (Identitätskarte, Reisepass) des Arbeitgebers und  Arbeitnehmers
> Steuernummer (bzw. Gesundheitskarte) des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
> Wohnadresse des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
> Adresse des Arbeitsplatzes


       Bei Nicht-EU-Bürgern benötigen wir zusätzlich:

>
gültige Aufenthaltsgenehmigung bzw. die Bestätigung
   des Antrags um Erhalt bzw. Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung
> Auslandsadresse des Arbeitnehmers


       Bis wann muss das Arbeitsverhältins gemeldet werden:

>
Die Anmeldung bei dem NISF/INPS kann nur über das Internet gemacht werden
   und ist spätestens einen Tag vor dem Arbeitsbeginn zu erledigen. 
   Deshalb sollten Sie sich frühzeitig bei uns melden !

> Wird dem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, so ist dies innerhalb 
   48 Stunden ab Arbeitsbeginn der lokalen Sicherheitsbehörde (Quästur, 
   Polizeikommissariat oder Gemeinde) mitzuteilen.


       Worüber Sie sich mit Ihrem Arbeitnehmer vor der Anmeldung einig sein sollten:

>
Stunden- bzw. Monatslohn
> Tägliche und wöchentliche Arbeitszeit
> Aufgabenbereich




                          WAS SIE GUNDSÄTZLICH WISSEN SOLLTEN:


>
Hausangestellte sind jene Personen, die zur Mithilfe im privaten Haushalt
   beschäftigt werden, wie z.B. Babysitter, Haushaltshilfen, BetreuerInnen ("badanti").

> Arbeitsvertrag: Vor Arbeitsbeginn ist ein schriftliches Anstellungsschreiben abzufassen.

> Maximale wöchentliche Arbeitszeit:

           * bei zusammenlebendem Personal: 54 Stunden
           * bei nicht zusammenlebendem Personal: 40 Stunden


> Entlohnung:

           * bei zusammenlebendem Personal ist ein Monatslohn zu vereinbaren
           * bei nicht zusammenlebendem Personal ist ein Stundelohn zu vereinbaren


> Urlaub: Für jedes Dienstjahr steht dem Arbeitnehmer ein Monat bezahlter Urlaub zu.

> Ruhetag: Der wöchentliche Ruhetag ist der Sonntag.

> Weihnachtsgeld: Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf ein 13. Monatsgehalt,  welches
   vor Weihnachten auszuzahlen ist.

> Abfertigung: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die Abfertigung 
   auszuzahlen (ca. ein Monatslohn pro Dienstjahr).

> Lohnstreifen: Dem Arbeitnehmer ist eine monatliche Lohnübersicht auszuhändigen.

> Sozialbeiträge: Alle 3 Monate sind an das NISF/INPS die Sozialbeiträge zu entrichten, 
   die dafür notwendigen Zahlscheine bekommen Sie jeweils von uns zugeschickt.

> Kollektivvertrag: Alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind
   vom Kollektivvertrag für Hausangestellte geregelt.


                          UNSER DIENSTLEISTUNGSPAKET * :


* Wir bieten keine Einzeldienstleistungen an.
   Es gibt nur das Gesamtpaket !


> Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen laut Kollektivvertrag
> Abfassung des Anstellungsschreibens
> NISF/INPS - Anmeldung
> Ausarbeitung der Lohnstreifen
> Ausfüllen der Einzahlungsscheine für die Bezahlung der Sozialbeiträge
> Berechnung des Urlaubsguthabens und des 13. Monatslohns
> Erstellung des Mod. CUD
> Ausarbeitung von Vertragsänderungen
> Ausfüllen von verschiedene Formularen (Unfallmeldung, Mod. DS22, etc.)
> Abmeldung und Berechnung der Abfertigung



! VEREINBAREN SIE BITTE EINEN TERMIN IN EINER UNSERER FILIALEN IN IHRERE NÄHE !



Nützliche Downloads:

>
Kollektivvertrag
> Tariflöhne
> Sozialbeiträge
> Faltblatt Hausangestellte (deutsch)
> Faltblatt Hausangestellte (italienisch)