Für die Berechnung der Netto-Einkommenssteuer müssen noch verschiedene Absetzbeträge berücksichtigt werden. Je nach Einkommensart, -höhe und gearbeitete Tage verändert sich der jeweilige Absetzbetrag.
N.B.: Absetzbeträge für zu lasten lebende Familienmitglieder stehen nur zu, wenn die zu lasten lebende Person ein Bruttoeinkommen von € 2.840,51 nicht überschreitet.
Die Aufstellungen des regionalen IRPEF-Zuschlags pro Region und des comunalen IRPEF-Zuschlags pro Gemeinde finden Sie in den Anleitungen des Mod. UNICO PF Heft 1.