Neuregelung für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland
Die "imposta municipale unica" - kurz IMU - ersetzt seit 2012 die kommunale Immobiliensteuer ICI.
Durch diese neue gesetzliche Regelung greift die bisherige Steuerbefreiung für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland nicht mehr. Immobilien in Südtirol/Italien, deren Eigentümer den Wohnsitz im Ausland haben, werden als Zweitwohnung berechnet.
Diese unterliegen ab dem Jahr 2012 dem ordentlichen Hebesatz, der laut Gesetz 0,76% beträgt, wovon 0,38% dem Staat vorbehalten sind. Der ordentliche Hebesatz darf von Seiten der Gemeinde um 0,3% erhöht oder reduziert werden.
Die erste Rate 2012 für die IMU hat bis Montag, 18. Juni zu erfolgen.
Man kann davon ausgehen, dass Personen, die bis jetzt von ihrer Gemeinde die ICI Berechnung und Zahlungsaufforderung zugeschickt bekommen haben, diese voraussichtlich auch bzgl. IMU zugeschickt bekommen werden.
Personen, deren Gemeinde bis jetzt die ICI für ihre Bürger nicht berechnet hat, wird dies voraussichtlich auch bei der IMU nicht tun. Diese Personen können sich an uns wenden, um die entsprechende Steuer zu berechnen.
Bitte einen entsprechenden Termin vereinbaren.
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
- Berechnung der IMU - Raten
- Erstellung der IMU-Erklärung
- Allgemeine Beratung im IMU - Bereich