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Nachkauf von Versicherungszeiten im Ausland

 
Allgemeine Beschreibung 

Das Land gewährt einen Beitrag zu den Kosten für den Rückkauf von Versicherungszeiten für unselbständige Arbeit im Ausland, mit welchem kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht. 

Zugangsvoraussetzungen 

• italienische Staatsangehörigkeit;
• der Antragsteller war bei der Auswanderung in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig und ist in eine Gemeinde der Region zurückgekehrt;
• der Nachkauf von Versicherungszeiten ist notwendig, um die Mindestbeitragserfordernisse für die Altersrente oder Dienstaltersrente zu erreichen. 

Termine 

Der Antrag ist innerhalb von 60 Tagen ab dem Termin einzureichen, der vom NISF für die Einzahlung des gesamten Betrages für den Nachkauf festgelegt wurde.
Falls das Land anstelle des Antragstellers den Betrag für den Rückkauf an das NISF einzahlt, muss der Antrag dafür mindestens 60 Tage vor dem vom NISF festgesetzten Zahlungstermin eingereicht werden. 

Notwendige Dokumente 

• Nachweis über die historische Ansässigkeit; daraus muss hervorgehen, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Auswanderung in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol ansässig war und dass er in die Region zurückgekehrt ist;
• Kopie der Ermächtigung zum Versicherungsnachkauf von Seiten des NISF;
• Bestätigung, dass der Betrag an Versicherungsbeiträgen entsprechend der Ermächtigung in die Pensionskasse NISF eingezahlt worden ist. 

Weitere Informationen 

Die Höchstgrenze des Beitrages beträgt 75% des bei der Pensionskasse NISF eingezahlten Betrages, sofern der Antragsteller bei der Rückkehr mindestens 60 Jahre alt war; für jedes Jahr weniger wird der Beitrag um 1,5% herabgesetzt.
Falls eine Invalidität vorliegt, die zu einer Invalidenrente beim NISF berechtigt, steht der Höchstsatz von 75% zu.
Der Höchstbeitrag liegt bei 41.300,00 €.
Der Beitrag wird an den Antragsteller ausgezahlt. Für die Auszahlung des Beitrages ist die Ermächtigung zum Versicherungsnachkauf vorzuweisen sowie die Bestätigung, dass ein Betrag an Versicherungsbeiträgen entsprechend der Ermächtigung in die Pensionskasse NISF eingezahlt worden ist.