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KVW Startseite · Rente · während des Arbeitlebens · Gutschrift (Militärzeit, Krankenzeit, Mutterschaft)

Kostenlose Gutschrift von Mutterschaftszeiten außerhalb des Arbeitsverhältnisses


Bereits seit einigen Jahren werden Mutterschaften, die außerhalb einer lohnabhängigen oder selbstständigen Arbeitstätigkeit eingetreten sind, mit pensionsrechtlichen Ersatzzeiten abgedeckt.
War die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in keinem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis, wurden 14 bzw. 22 Versicherungswochen für die Pensionsabsicherung kostenlos gutgeschrieben. Für das Nachtragen der Mutterschaftszeiten waren jedoch noch weitere Voraussetzungen notwendig. Eine neue Interpretation des Gesetzes ermöglicht nun, dass noch mehr Frauen dieses Recht beanspruchen können.

Wer kann den Antrag stellen?
- zum 27.04.2001 oder zum Zeitpunkt des Antrages darf die Antragstellerin nicht Inhaberin einer Alters- oder Dienstaltersrente sein;
- Die Antragstellerin muss insgesamt mindestens 5 Jahre Versicherungszeiten als Angestellte vorweisen können. Die Arbeitszeiten als Angestellte müssen zeitlich nicht durchgehend sein.

Welcher Zeitraum wird gutgeschrieben?
- insgesamt werden 5 Monate – zwei Monate vor und drei Monate nach der Geburt – kostenlos gutgeschrieben, die für das Erreichen der Rentenvoraussetzungen voll zählen.
- Die Elternzeit im Ausmaß von 6 Monaten kann kostenpflichtig nachgekauft werden.

Nicht mehr ausschlaggebend für die Gutschrift ist also, in welchem Jahr die Geburt stattgefunden hat. Je nach Geburtsjahr und Art des Arbeitsverhältnisses wurden in der Vergangenheit entweder 14 oder 22 Versicherungswochen gutgeschrieben. Auch ist es gleichgültig, ob nach der Geburt des Kindes eine lohnabhängige oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt wurde.

Was ist zu tun?
Hatten Sie eine Mutterschaft außerhalb eines Arbeitsverhältnisses, wenden Sie sich an das Patronat KVW-ACLI, um die kostenlose Gutschrift zu beantragen. Sollte die Gutschrift bereits erfolgt sein, jedoch mit weniger als 22 Versicherungswochen, können Sie mit Hilfe der Mitarbeiter des Partonats den Antrag um Richtigstellung einreichen. Sollte Ihr Antrag um Gutschrift der Mutterschaft in der Vergangenheit abgelehnt worden sein und Sie könne 5 Jahre als Arbeitnehmerin vorweisen, gehen Sie in die Büros des Patronats, damit Ihre Versicherungssituation aufgrund der neuen Interpretation überprüft werden kann.

Militär


Der Militärdienst oder Zivildienst ist rentenmäßig mit Ersatzbeiträgen abgedeckt. Diese Zeiten zählen also für das Erreichen der Rentenvoraussetzungen an Versicherungszeiten.

Die kostenlose Gutschrift erfolgt nicht automatisch; der Versicherte muss einen Antrag stellen.

Notwendige Unterlagen: Kopie des Entlassungsscheines („foglio di congedo“), gültige Identitätskarte und Steuernummer

Krankenzeiten


Krankenzeiten werden mit Ersatzbeiträgen rentenrechtlich abgedeckt. Sollten Sie ein Schreiben seitens der Versicherungsanstalt NISF/INPS erhalten, in dem die Krankenzeiten mit dem erhaltenen Krankengeld aufscheinen, ist ein entsprechender Antrag für die Gutschrift durch das Patronat einzureichen.

Rentenneufestsetzung


Werden bei der Rentenberechnung nicht alle Zeiten vor Rentenbeginn berücksichtigt, kann der Antrag um Rentenneufestsetzung eingereicht werden.

Die Patronatsmitarbeiter beraten Sie gerne!

Zusatzrente


Wurden bei der Rentenberechnung nicht alle Versicherungszeiten berücksichtigt, da die Pensionsbeiträge in verschiedene Rentenverwaltungen eingezahlt wurden, kann gegebenenfalls um eine Zusatzrente eingereicht werden.

Die Patronatsmitarbeiter beraten Sie gerne!

Angereift und nicht behobene Rentenraten


Verstirbt der/die RentnerIn vor Bezug aller zustehenden Zahlungen seitens der Rentenanstalt, können die gesetzlichen Erben bzw. die Erben laut Testament den Antrag um angereifte und nicht behobene Rentenraten einreichen. Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre.

Notwendige Unterlagen: Totenschein des Rentners, Rentennummer, eventuelles Testament, Kopien der Identitätskarten und Steuernummern aller Erbberechtigten

Eingaben bei Schuldverschreibungen


Wird der/dem RentnerIn ein Schuldbetrag seitens der Rentenanstalt übermittelt, überprüfen die Mitarbeiter des Patronats die Richtigkeit der Schuldverschreibung. Ist die Aufforderung Zahlungen an die Rentenanstalt zu leisten nicht gerechtfertigt, wird ein Rekurs eingereicht.

Berechnung Versicherungsjahre


Zunächst ist es notwendig, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob die Arbeitszeiten ordnungsgemäß durch Pensionsbeiträge abgesichert sind.

Aufgrund der angereiften Beitragsjahre ist es den PatronatsmitarbeiterInnen möglich, Ihren Rentenbeginn laut geltender Gesetzgebung zu bestimmen bzw. die Rentenhöhe.

Das Patronat KVW-ACLI ist mit den wichtigsten Datenbanken der Renteninstitute direkt verbunden.

Zusammenlegung und Nachkauf von Versicherungszeiten


Zusammenlegung

Wurden Pensionsbeiträge in verschiedenen Rentenkassen eingezahlt (z.B. NISF/INPS, NFAÖV/INPDAP, ENASARCO) besteht die Möglichkeit, die Pensionsbeiträge von der einen Rentenkasse in die andere zu übertragen. Meistens fallen dafür Kosten an.

Ob die Zusammenlegung notwendig oder vorteilhaft ist, kann gemeinsam mit den PatronatsmitarbeiterInnen geklärt werden.

Nachkauf von Versicherungszeiten


Zeiträume, die nicht rentenmäßig abgedeckt sind, können kostenpflichtig mit Pensionsbeiträgen aufgefüllt werden – unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.

Nachgekauft werden können zum Beispiel der unbezahlte Wartestand aus Familiengründen, Elternzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses sowie effektive Arbeitszeiten, in denen keine Pensionsbeiträge eingezahlt wurden.

Informieren Sie sich im Patronat!