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KVW Startseite · Rente · während des Arbeitlebens

Während des Arbeitslebens

 
Bereits während des Arbeitslebens ist es wichtig, zu überprüfen, ob und in welcher Form die Sozialbeiträge eingezahlt werden.

Zahlreiche finanzielle Leistungen hängen nämlich davon ab - so zum Beispiel Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld, Familiengeld und sogar die spätere Rente!

Wenden Sie sich daher rechtzeitig an das Patronat KVW-ACLI!

KRANKENZEIT

 
Krankenbescheinigungen

Ab dem 13. September 2011 müssen die Krankenbescheinigungen der Arbeitnehmer von den Ärzten (und den Sanitätseinrichtungen) an das NISF/INPS ausschließlich elektronisch übermittelt werden.

1. ARBEITNEHMER

Die Arbeitnehmer müssen nicht mehr dem Arbeitgeber eine Kopie des Krankenscheines zukommen lassen. Die Bescheinigung in Papierform muss nur abgegeben werden, falls der Arzt die elektronische Übermittlung nicht gewährleisten kann.

Es besteht weiterhin die Pflicht, die Abwesenheit aus Krankheitsgründen dem Arbeitgeber umgehend mitzuteilen, so wie in den Arbeitsverträgen vorgesehen.

Bei der Übermittlung des Krankenscheines teilt der Arzt dem Arbeitnehmer die Protokollnummer seines Krankenscheines mit. Diese Nummer muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitteilen, falls dieser sie fordert.

Der Arbeitnehmer kann den Arzt ersuchen, ihm die Kopie des Krankenscheines an seine persönliche e-mail-Adresse zu senden.

Weiterhin aufrecht bleibt die Pflicht, die obligatorischen Anwesenheitszeiten einzuhalten und dem INPS/NISF eventuelle Adressenänderungen während der Krankheit mitzuteilen.

Der Arbeitnehmer kann in seinen Krankenschein (mit oder ohne Diagnose) Einsicht nehmen indem er die gesamtstaatliche Webseite des INPS/NISF www.inps.it, und dann - „Servizi online“ – „Cittadino“, „Consultazione attestato di malattia“ anklickt. Der Zugriff kann entweder mit der Steuernummer und der Protokollnummer des Krankenscheines erfolgen (ohne Diagnose) oder aber mit dem vom INPS/NISF erlassenen persönlichen PIN-Kode und der Steuernummer (in diesem Fall sieht der Arbeitnehmer auch die Diagnose).
Der Arbeitnehmer kann auch beim NISF die Übermittlung der beiden Bescheinigungen (mit und ohne Diagnose) auf das persönliche zertifizierte elektronische Postfach PEC beantragen.


2. ARBEITGEBER UND MITTELSPERSONEN MIT VOLLMACHT und MITTELSPERSONEN DER ARBEITGEBER IN DER LANDWIRTSCHAFT

Diese können in die Krankenscheine der Arbeitnehmer Einsicht nehmen:

1. über die gesamtstaatliche Webseite des Institutes www.inps.it, - “Servizi online”, - „Elenco di tutti i servizi“ - “Consultazione degli attestati di malattia”, - indem sie die Steuernummer und die Protokollnummer des Krankenscheines des Arbeitnehmers eingeben oder

2. über www.inps.it, - “Servizi online”, - „Elenco di tutti i servizi“ - “Consultazione degli attestati di malattia”, - mit dem vom INPS erlassenen PIN-Kode für Firmen und Mittelspersonen;

3. indem sie Antrag an das NISF stellen auf Übermittlung der Krankenscheine mit der zertifizierten elektronischen Post);

4. über das gesamtstaatliche Contact Center des NISFs (803.164) indem sie die Steuernummer des Angestellten und die Protokollnummer des Krankenscheines angeben. Das Contact Center wird die erfolgte elektronische Zusendung des Krankenscheines bestätigen.