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rentenzuschlag

 
RenteninhaberInnen, die nach der Dienstalters- oder Altersrente noch eine Arbeitstätigkeit ausgeübt und somit Pensionsbeiträge eingezahlt haben, haben Anrecht auf eine Rentenerhöhung.

Der Antrag kann nach 5 Jahren ab Rentenbeginn bzw. ab dem letzten Rentenzuschlag gestellt werden. Bei Erreichen des Rentenalters kann man den Antrag bereits in einem Zeitabstand von 2 Jahren ausnahmsweise einreichen (Rentenalter Frauen: 60 Jahre; Männer: 65 Jahre).