Auch wenn Sie die Rente bereits beziehen, sind Sie verpflichtet, der Rentenanstalt Änderungen mitzuteilen.
Sollten Sie Wohnsitz wechseln, kann die neue Adresse durch die PatronatsmitarbeiterInnen an die Rentenkasse weitergeleitet werden.
Bei Beginn einer Arbeitstätigkeit kann gegenbenfalls um Rentenerhöhung angesucht werden.
Bei Änderung der Familienzusammensetzung, Zivilstand oder Einkommenssituation müssen entsprechende Überprüfungen zwecks Steuerfreibeträge, Familiengeld und Integrierung eingeleitet werden.
Wünschen Sie eine andere Form der Auszahlung der Rente, können Sie sich auch an das Patronat wenden.
Änderungen sollten an das Patronat weitergeleitet werden.