Personen, die im Haushalt unentgeltlich tätig sind, um Familienmitglieder zu betreuen, haben grundsätzlich keine Pensionsabsicherung. Im Alter können sich jedoch die Lücken in der Rentenabsicherung sehr rächen. Es ist daher notwendig, sich rechtzeitig über Möglichkeiten zu informieren, wie man sich in erwerbsfreien Zeitabschnitten auch rentenmäßig absichern kann. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
freiwillige Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse oder
Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds
Wer hat Anrecht freiwilligen Einzahlungen an die Rentenkassen zu zahlen?
Alle, die keine Arbeitstätigkeit ausüben – weder lohnabhängige noch selbständige – und in keiner Rentenversicherung eingetragen sind und
mindestens 5 Jahre Pensionsbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben oder
in den letzten 5 Kalenderjahren mindesten 3 Jahre Pensionsbeiträge eingezahlt haben.
Wer kann in einen Zusatzrentenfonds einzahlen?
Jeder
Die Region Trentino-Südtirol hat die Wichtigkeit der rechtzeitigen und eigenverantwortlichen Rentenvorsorge erkannt und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Beiträge. Kriterien für die Vergabe der Beiträge sind Betreuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern bzw. Lebensalter und Familieneinkommen sowie ununterbrochene Ansässigkeit der/des AntragstellerIn seit mindestens 5 Jahren in der Region oder insgesamt 15 Jahre, davon 1 Jahr ununterbrochen vor Antragstellung.