Personen über 65 Jahre, die kein Anrecht auf eine Dienstalters- oder Altersrente haben, weil sie die entsprechenden Beitragsjahre nicht angereift haben, können gegebenenfalls um das Sozialgeld ansuchen.
Voraussetzungen:
- Alter von 65 Jahren
- Wohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Italien, wobei ein meldeamtlicher Wohnsitz in Italien von mindestens 10 Jahren (auch mit Unterbrechungen) vorgewiesen werden muss
- vom Gesetz vorgesehene Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Für das Jahr 2010 gilt bei Nichtverheiratung die Einkommensgrenze von € 5.349,89; bei Verehelichung € 10.699,78.
Zivilinvaliden und Taubstumme haben mit dem 65. Lebensjahr Anrecht auf die Umwandlung des Invalidengeldes in Sozialgeld, wenn sie folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten: € 5.349,89 bei Teilinvalidität und € 15.154,24 bei Vollinvalidität und Taubstummheit