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Hausfrauenrente

 

Allgemeine Beschreibung 

Die Hausfrauenrente ist vorwiegend für jene Hausfrauen gedacht, die aus einer Pflichtversicherung das Anrecht auf die Altersrente nicht erreichen.
Im Jahr 2010 beträgt die Rente 431,59 € im Monat und 5.610,67 € im Jahr, falls 15 Jahre lang eingezahlt wurde, auch mit den Begünstigungen für Kindererziehung und Pflege sowie mit dem Nachkauf von Versicherungszeiten. Werden mehr als 15 Jahresbeiträge eingezahlt, so erhöht sich die Rente im Verhältnis.
Dieser Rentenbetrag wird unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgezahlt.
Ist das steuerpflichtige Einkommen der beiden Ehegatten nicht höher als € 23.970,44, so steht der Betrag der Mindestrente zu: derzeit 460,97 € monatlich.
Die Auszahlung erfolgt alle zwei Monate

Zugangsvoraussetzungen 

Es sind keine Beitritte mehr möglich!

Für die Auszahlung der Rente gelten folgende Voraussetzungen: 

• Ansässigkeit in Südtirol und Ansässigkeit der versicherten Person selbst oder des Ehepartners seit mindestens 3 Jahren in der Region;
• keine Tätigkeit, die mit Pensionsbeiträgen abgedeckt ist;
• Vollendung des 65. bzw. 62. Lebensjahres
• mindestens 15 Versicherungs- und Beitragsjahre und jedenfalls nicht mehr als 18 Jahre.
 
Wer bei Erreichen des Rentenalters und beim Rentenantrag alle Voraussetzungen erfüllt, kann den Rentenanspruch nicht mehr verlieren. Sollte die eingetragene oder pensionierte Person eine direkte, aus Pflichtbeiträgen erworbene Rente beziehen, so kann sie auf die Regionalversicherung verzichten oder sich für die Reduzierung des Betrages der Regionalrente in Höhe der anderen Rente entscheiden. In diesem Fall ist der Rückkauf nicht möglich. 

Termine 

Einzahlung der Versicherungsbeiträge:
Zahlungstermin ist der 30. September eines jeden Jahres. Die Missachtung des Zahlungstermins von mehr als 3 Monaten gilt als Verzicht auf die Rentenversicherung. 

Preisnachlass: 

Der Nachlass auf den Versicherungsbeitrag ist alljährlich innerhalb 31. Juli zu beantragen.