Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 50% der geschuldeten Sozialbeiträge für Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrente; das Ausmaß wird alljährlich von der Regionalregierung festgelegt.
Zugangsvoraussetzungen
Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU);
der Landwirtschaftsbetrieb befindet sich in besonders ungünstiger Situation, das heißt:
1. mindestens 20 Erschwernispunkte, die zwecks Gewährung der EG-Ausgleichszulage festgelegtworden sind,
2. höchstens 40 Großvieheinheiten (Stand am 31.Dezember des Bezugsjahres),
3. höchstens 22.000,00 € außerbetriebliches Einkommen von Seiten des Titelträgers und der als aktiv eingetragenen Familienmitglieder, (ausgeschlossen ist auch das Einkommenaus bäuerlicher Produktion wie: bäuerliches Handwerk und das Einkommen aus der Rentenversicherung für selbstbewirtschaftende Bauern),
4. nicht mehr als 3 ha Obst- oder Weinbau.
Termine
Innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin für die Einzahlung der letzten Rate der Sozialbeiträge des Bezugsjahres (das bedeutet: ungefähr 15. April eines jeden Jahres)