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Zuschuss auf Rentenversicherung Bauern

 

Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 50% der geschuldeten Sozialbeiträge für Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenrente; das Ausmaß wird alljährlich von der Regionalregierung festgelegt.

Zugangsvoraussetzungen

Eintragung bei der Verwaltung der Einheitsbeiträge in der Landwirtschaft (ex-SCAU);
der Landwirtschaftsbetrieb befindet sich in besonders ungünstiger Situation, das heißt:
1. mindestens 20 Erschwernispunkte, die zwecks Gewährung der EG-Ausgleichszulage festgelegtworden sind,

2. höchstens 40 Großvieheinheiten (Stand am 31.Dezember des Bezugsjahres),

3. höchstens 22.000,00 € außerbetriebliches Einkommen von Seiten des Titelträgers und der als aktiv eingetragenen Familienmitglieder, (ausgeschlossen ist auch das Einkommenaus bäuerlicher Produktion wie: bäuerliches Handwerk und das Einkommen aus der Rentenversicherung für selbstbewirtschaftende Bauern),

4. nicht mehr als 3 ha Obst- oder Weinbau.

Termine

Innerhalb von 3 Monaten nach dem Termin für die Einzahlung der letzten Rate der Sozialbeiträge des Bezugsjahres (das bedeutet: ungefähr 15. April eines jeden Jahres)