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Ich brauche finanzielle Hilfe

 

Wie kann um Spenden angesucht werden?

Wer kann um Notstandshilfe ansuchen?
In diese Gruppe fallen Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden, deren Überwindung durch eine Geldspende erleichtert werden kann. Der KVW Hilfsfonds wird pro Schadensfall bzw. Problemsituation maximal eine einmalige Spende an die Not leidende Person bzw. Familie auszahlen. Bei den Personen in Notlagen wird bewusst keine Eingrenzung nach Berufsständen gemacht, sondern potentiell kann jede/r, die/der sich in einer oben genannten Notlage befindet, an den KVW Hilfsfonds wenden. Gemäß der Zielsetzung des Gesamtverbandes KVW (Katholischer Verband der Werktätigen), sind die „Werktätigen“ im Sinne von ArbeitnehmerInnen aber als Hauptzielgruppe zu betrachten.

Wie kann um eine finanzielle Hilfe angesucht werden?
Dazu kann ein Ansuchen an den KVW Hilfsfonds gestellt werden. Die Antragsformulare liegen in den KVW Bezirksbüros zum Abholen bereit bzw. können hier von unserer Internetseite herunter geladen werden. Anlaufstellen für die Antragstellenden sind die sechs Bezirksbüros und der/die Zuständige für die Spendenanträge ist der/die jeweilige BezirkssekretärIn.

Zu Hause werden die Formulare (anhand der erforderlichen Unterlagen) entweder vom/von der Notleidenden selbst bzw. von ihm/ihr zusammen mit dem/der KVW Ortsvorsitzenden ausgefüllt. Den Antrag kann entweder der/die Notleidende selbst bzw. der/die KVW Ortsvorsitzende ins Bezirksbüro bringen. Zusammen mit dem/der BezirkssekretärIn wird der Antrag durchgegangen und überprüft bzw. fertig ausgefüllt. In jedem Fall muss auch ein persönliches Gespräch mit der/dem Zuständigen im Bezirk erfolgen.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Die Anträge gelangen vom Bezirksbüro in die Zentrale und werden vom Vorstand des Vereins in periodischen Sitzungen begutachtet. Dabei wird über die Spendenvergabe entschieden. Sofern ein Spendenantrag positiv beurteilt wurde, findet eine persönliche Übergabe der beschlossenen Spende in Scheckform oder eine Überweisung statt . Bei einer eventuellen Ablehnung des Antrags wird der/die Antragstellende (Notleidende/r selbst bzw. in seiner/ihrer Vertretung der/die Ortsgruppe) über die Ablehnung des Antrags informiert.

Spenden Antragsformular