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Pflegegeld

 
Diese finanzielle Leistung soll pflegebedürftigen Menschen besondere Pflege- und Betreuungsleistungen für ein Leben in Würde sichern.


Wer hat Anspruch?

  • italienische StaatsbürgerInnen,
  • StaatsbürgerInnen der Europäischen Union (EU),
  • anerkannte Staatenlose,
  • Nicht-EU-BürgerInnen im Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung (mindestens 1 Jahr),
  • minderjährige und zu Lasten lebende erwachsene Kinder der italienischen StaatsbürgerInnen sowie EU- und Nicht-EU-BürgerInnen, auch wenn sie nicht die ununterbrochene Ansässigkeit und den ständigen Wohnsitz seit 5 Jahren in Südtirol aufweisen können
  • und mit einer
  • ununterbrochene Ansässigkeit und ständiger Aufenthalt in Südtirol seit mindestens 5 Jahren oder
  • insgesamt 15 Jahre Ansässigkeit in Südtirol, von denen mindestens 1 Jahr unmittelbar vor dem Antrag um Pflegesicherung liegen muss;

(Unterbrechungen von weniger als 3 Monaten sind möglich; die Eintragung in die AIRE-Liste gilt als neutrale Zeit, wird also nicht berücksichtigt)


Wer ist pflegebedürftig?

  • Jene Menschen sind pflegebedürftig, die aufgrund von Krankheiten oder körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen auf Dauer und in erheblichem Maße außerstande sind, die Tätigkeiten des täglichen Lebens in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Ausscheidung, Mobilität, psychosoziales leben und Haushaltsführung zu verrichten und daher mehr als zwei Stunden täglich im Wochendurchschnitt fremde Hilfe benötigen!

Das Pflegegeld sieht je nach Pflegebedarf der betroffenen Person vier Pflegestufen vor, an die ein Betrag gekoppelt ist.


Pflegestufe            monatlicher Hilfebedarf in Stunden                Pflegegeld pro Monat*

1                                     61 - 120                                                                 521 €
2                                    121 -180                                                                900  €
3                                    181- 240                                                              1.350 €
4                                     mehr als 240                                                     1.800 €


Das Pflegegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen, zuzüglich eines Zusatzbetrages bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen ausbezahlt. In besonderen Situationen kann der Betrag mit Gutscheinen teilweise verrechnet werden.