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Familiengeld der Region und des Landes

 

Erneuerung für das Jahr 2012

Die Region Trentino-Südtirol bzw. das Land Südtirol zahlt Familiengelder aus, wenn in der Familie
- ein oder mehrere Kinder im Alter unter 3 Jahren oder
- ein Kind unter 7 Jahren oder
- mindestens zwei minderjährige Kinder oder
- ein Kind mit anerkannter Behinderung von 74 % (unabhängig vom Alter) vorhanden sind.

Die Familiengelder werden nur dann ausbezahlt, wenn das Familieneinkommen die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen nicht übersteigt, die Bedingungen für die Ansässigkeit erfüllt werden und ein Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Hat die Familie bereits im Jahre 2010 das Familiengeld erhalten, so muss vom 1. September bis 31. Dezember 2011 der Antrag um Erneuerung für das Familiengeld 2012 eingereicht werden. Sollte noch kein Familiengeld ausgezahlt werden, jedoch die Familie die Voraussetzungen erfüllen, ist sofort mit den Mitarbeitern des Patronats Kontakt aufzunehmen.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Familienbogen;
- bei Trennung und Scheidung: Bestätigungsbeschluss über die Niederschrift oder vorläufigen und dringlichen Verfügung der Ehetrennung bzw. Gerichtsurteil;
- gültige Identitätskarte des/der Antragstellers/in;
- Steuernummerkarten der Familienmitglieder;
- EEVE - Erklärung
- für Kinder mit anerkannter Behinderung ab 74 %, Befund des Ärztekollegiums;
- Angabe Kontonummer sowie IBAN-Code (falls die Überweisung auf ein Konto erfolgen soll);
- historische Wohnsitzbestätigung, sollte der/die Antragsteller/in sowie dessen Ehepartner/in nicht seit der Geburt in der Provinz Bozen bzw. Region Trentino-Südtirol ansässig sein.

Telefonische Vormerkungen können in fast allen Patronatsbüros vereinbart werden. Auch werden Sondertermine in den Sprechstunden der Ortsgruppen angeboten.

Beachten Sie, dass unvollständige oder Falscherklärungen mit verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen geahndet werden. 

Ab 1. September 2012 können die Anträge um Verlängerung des Familiengeldes für das Jahr 2013 eingereicht werden!

Staatliche Familiengeld

 

Zeitraum 01. Jänner bis 31.Dezember
Gesetz vom 23.12.1998, Nr. 448


Wer hat Anrecht?
• Familiengemeinschaften von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Italien
• mind. 3 minderjährige Kinder

Höhe des Familiengeldes
Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
• Anzahl der Familienmitglieder
• Höhe des Jahreseinkommens und des Vermögens der Familiengemeinschaft
Der gestaffelte monatliche Beitrag wird anhand der finanziellen Situation berechnet.

Höchstbetrag der monatlichen Zulage:
vom 01.012012 bis zum 31.12.2012: Euro 131,87
Gesuche um Auszahlung der Leistungen
Das Recht auf as Familiengeld gilt ab dem 1. Tag des Monats, in welchem mindestens 3 minderjährige Kinder der Familiengemeinschaft angehören bzw. erlischt ab dem darauffolgenden Monat, wo diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Der Antrag kann von einem Elternteil vom 1. Januar des Jahres, für das angesucht wird, bis zum 31.Jänner des darauf folgenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag um Familiengeld muss jedes Jahr erneuert werden.

Der Antrag für die Gewährung des staatlichen Familiengeldes für das Jahr 2012muss innerhalb 31.01.2013 gestellt werden.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung

• Einkommenserklärung aller im Haushalt lebender Personen bezogen auf das Jahr 2012
• Bankauszüge mit Bezugsdatum 31.12.2011 bzw. 31.12.2012, sowie Unterlagen betreffend Wertpapiere, Staatsschuldscheine usw., die im selben Zeitraum im Besitz der Familiengemeinschaft waren,
• Unterlagen betreffend Immobilienbesitz (aus denen der Katasterwert hervorgeht) sowie eventuelle Unterlagen betreffend Restkapital von Darlehen aller im Haushalt lebender Personen,
• Mietvertrag mit Angabe der Jahresmiete (ohne Nebenspesen).

Das staatliche Familiengeld kann zusätzlich zum Familiengeld der Region und des Landes sowie dem Familiengeld, ausbezahlt durch den Arbeitgeber, bezogen werden.