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KVW Startseite · Bildung · Bildung in den Ortsgruppen · Förderung von Veranstaltungen vor Ort

Förderung von Bildungsveranstaltungen auf Ortsebene

 

Veranstaltungen der KVW Ortsgruppen - finanzielle Förderung vom KVW Bezirk

Finanziell unterstützt werden Veranstaltungen aus den Bereichen:

  • Gesellschaftspolitik, Soziales
  • Persönlichkeitsbildung
  • Arbeit und Beruf
  • Seniorenarbeit, Seniorentanz
  • Gesundheit, Gesundhetisgymnastik
  • Kochen und Nähen
  • Bastelkurse
  • Religion


Nicht gefördert
werden:

  • normale Turnkurse, Sport
  • Feiern (Advents-, Weihnachts-, Faschingsfeiern, usw.)
  • Wallfahrten, Einkehrtage
  • Bedingung: Es müssen mindestens 8 Personen an der Veranstaltung teilnehmen (wird bei Kursen und Seminaren über TeilnehmerInnenliste überprüft).


Von dieser Art der Förderung ausgenommen sind:

  • Fixe Pakete, die von den Bezirken mit festem Preis angeboten werden (z.B. Sprachkurse in Kooperation, ...)
  • Seniorentanz und Altengymnastik, wenn sie über die Dienststelle für Altenarbeit abgerechnet werden.


Höhe der Förderung 

Vorträge 26,00 Euro (pro Vortrag)

+ Fahrtspesen lt. geltenden Landessatz bis zu maximal 100,00 Euro)
Kurse/Seminare in den Bereichen Gesellschaftspolitik/Soziales 13,00 Euro (pro Stunde à 60 Min.)

+ Fahrtspesen lt. geltenden Landessatz bis zu maximal 100,00 Euro)
Kurse/Seminare in allen anderen Bereichen 10,50 Euro (pro Stunde à 60 Min.) 

+ Fahrtspesen lt. geltenden Landessatz bis zu maximal 100,00 Euro)
Beitrag, wenn der/die Referent/in auf das Honorar verzichtet (Verzichtserklärung). 

Der OG entstehen keine direkten Kosten.
3,00 Euro (pro Stunde à 60 Min.)


Vorgehensweise

  • Die Ortsgruppen treffen die Vereinbarungen mit dem/der ReferentIn und melden die Veranstaltung im jeweiligen Bezirk (telefonisch oder über eigenes Formular) oder 
    Die Ortsgruppen melden sich mit einem Veranstaltungswunsch und mit mind. 2 Terminvorschlägen bei Ihrer KVW Bildung im Bezirk. Die Bildungsverantwortliche im Bezirk versucht eine/n ReferentIn zum Thema zu vermitteln. Bei der Honorarvereinbarung gehen sie dabei von den Landessätzen aus. 

 

  • Nach Ablauf der Veranstaltung melden die OG die Veranstaltung innerhalb eines Monats (Veranstaltungen von November/Dezember bis spätestens 15. Dezember) an den Bezirk (u.a. damit Honorare rechtzeitig bezahlt werden können)
    - mit dem genau ausgefüllten Erhebungsbogen und
    - einer TeilnehmerInnenliste, die vom/von der ReferentIn unterschrieben ist (nur bei Kursen und Seminaren, nicht verpflichtend bei Vorträgen)
  • Der KVW Bezirk errechnet die von der OG zu bezahlende Summe (Honorar und Fahrtgeld abzüglich der zustehenden Förderung), teilt sie der OG mit, schickt ihr einen Einzahlungsschein bzw. teilt telefonisch mit, den Betrag innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Hat der/die ReferentIn eine Verzichtserklärung hinterlegt, vergütet der Bezirk der Ortsgruppe die ihr zustehende Summe.

 

  • Der KVW Bezirk schickt dem/der ReferentIn die Honorarnote und bezahlt sie, nachdem der/die ReferentIn sie mit den vollständigen Daten an das Büro zurückgesandt hat.

 

  • Honorare werden von den OG mit den ReferentInnen vereinbart. Auf Anfrage vereinbart die Bildungsverantwortliche das Honorar mit der/dem ReferentIn.


Öffentlichkeitsarbeit

Es besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen im Kompass anzukündigen. Dazu muss die Veranstaltung rechtzeitig im KVW Pressereferat gemeldet werden.
Es gilt folgende Regelung: z.B. Veranstaltungen, die im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. Juni beginnen, müssen bis spätestens 5. April im Pressereferat gemeldet werden. Der Kompass erscheint dann Anfang Mai, so dass noch Zeit für Anmeldungen bleibt. 

Außerdem können Veranstaltungen auch in der 2x jährlich erscheinenden Bildungsbroschüre veröffentlicht werden.
Es gilt folgende Regelung: Veranstaltungen, die im Herbst stattfinden müssen innerhalb Mai, Veranstaltungen, die im Frühjahr stattfinden innerhalb Oktober im Bildungsreferat ihres Bezirks gemeldet werden.
Es kann sich dabei auch um eine Vorankündigung ohne genaue Terminangabe, aber mit der Angabe der Kontaktperson vor Ort handeln.

Information und Hilfestellung

Die Bildungsverantwortliche Ihres Bezirkes steht Ihnen für evtl. Fragen und Hilfestellungen gerne zur Verfügung.