Der KVW hat Verständnis dafür, dass es Zuwanderung nicht unbegrenzt geben kann und es deshalb Regelungen braucht, die die Rechte und Pflichten genau definieren. Die einheimische Bevölkerung darf nicht das Gefühl haben, dass Sozialschmarotzer angezogen werden. Da Integration auch politisch gestaltet werden muss, begrüßt es der KVW, dass ein Einwanderungsgesetz erlassen wird.
Die Diskussion zum neuen Einwanderungsgesetz wird jedoch zu technisch und zu defensiv geführt, findet der KVW. Im Entwurf zum Einwanderungsgesetz geht es zu sehr um die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes. Durch diese Einseitigkeit kommen die menschlichen Aspekte zu kurz.
„Im geplanten Einwanderungsgesetz werden die Arbeitgeber zu wenig in die Pflicht genommen“, findet KVW Landesvorsitzender Konrad Peer. Sie sind nun mal Nutznießer der Einwanderung, da sie Arbeitskräfte brauchen. Deshalb dürfen ihre Pflichten nicht vernachlässigt werden.
Die von der Landesregierung besprochene Hürde von fünf Jahren Ansässigkeit und drei Jahren Arbeitstätigkeit, um in den Genuss von Sozialleistungen des Landes zu kommen, ist sehr hoch angesetzt. Damit sind die Einwanderer und ihre Familien für die ersten – und sicherlich schwierigsten – Jahre hier im Land, von Hilfen wie dem Mietgeld oder dem Familiengeld ausgeschlossen.
Der KVW fände es wichtig, wenn im Einwanderungsgesetz den Maßnahmen zur Gestaltung von Integration breiter Raum gegeben wird. „Dieser Aspekt, der im Einwanderer den Menschen sieht, kommt im Entwurf zu kurz“, erklärt Josef Stricker, geistlicher Assistent des KVW.
Nach der Verabschiedung des Einwanderungsgesetzes sei es wichtig, wenn die entsprechende Gestaltung der Durchführungsbestimmungen rasch erfolge.