Ja wählen um Nein zu sagen
Referendum vom Pfingstwochenende

Die Privatisierung des Wassers, die Atomenergie und die Abwesenheit von
Regierungsmitgliedern bei Prozessen sind die Themen, über die in Italien am 12. und 13. Juni abgestimmt wird.
Das Referendum am Pfingstwochenende ist ein abschaffendes Referendum, das heißt, die Fragestellung lautet: „Sind Sie für die Abschaffung des Gesetzes ...“. Man stimmt also mit Ja, wenn man für die Abschaffung des Gesetzes ist. Ein Nein bedeutet, dass man für die Beibehaltung des Gesetzes ist.
Die Abstimmungen sind nur dann gültig, wenn über 50 Prozent der Wahlberechtigten sich daran beteiligen.
Zwei Fragen zum Wasser
Ein Gesetz der Regierung Berlusconi sieht vor, dass die Wasserversorgung bis Ende 2011 privatisiert wird. Mindestens 40 Prozent müssen in den Händen von Privaten sein, so sieht es ein Gesetz vor. Wasser soll also nicht öffentliches Gut bleiben, sondern dem privaten Markt übergeben werden.
Ein weiteres Gesetz sieht vor, dass die Tarife der Wasserversorgung so geregelt werden, dass der Anbieter bis zu sieben Prozent damit verdienen kann. Diese Bestimmung ebnet den Privaten den Zugang zur Übernahme der Wasserversorgung, da sie nicht kostendeckend sein muss, sondern gewinnbringend sein darf. Bisher ist in Südtirol die Regelung so, dass die Versorgung mit Wasser – so wie andere öffentliche Dienste – um die 90 Prozent kostendeckend sein müssen.
Gegen die Privatisierung des Wassers regte sich in Italien großer Widerstand. Zwischen April und Juni 2010 wurden 1,4 Millionen beglaubigte Unterschriften gesammelt, damit über diese beiden Gesetze ein Referendum stattfindet. Die Argumentation war einfach und einleuchtend: Wasser muss öffentliches Gut bleiben, niemand soll sich damit bereichern.
Wer also möchte, dass diese beiden Gesetze zur Privatisierung des Wassers abgeschafft werden, muss bei den beiden Fragestellungen zum Wasser mit Ja stimmen.
Wiedereinführung der Atomenergie
Am 12. und 13. Juni wird per Referendum auch darüber entschieden, ob das Gesetz zum Neubau von Kernkraftwerken in Italien abgeschafft werden soll. Schon 1987 hat sich die italienische Bevölkerung bei einer Volksabstimmung gegen die Nutzung von Atomenergie ausgesprochen. Die Regierung Berlusconi hat jedoch 2008 – verknüpft mit der Vertrauensfrage – durchgeboxt, dass Italien der Bau von Atomkraftwerken erlaubt wird.
Nach dem Unfall in Fukushima hat sich Italien zuerst für einen Aufschub von einem Jahr bei seinen Atomprogrammen ausgesprochen. Dann hat die Regierung durch einen Abänderungsantrag im Senat dieses Referendum in Frage gestellt.
Als der Kompass am 24. Mai in Druck ging, war noch nicht klar, ob die Fragestellung zur Nuklearenergie beim Referendum zugelassen wird.
Senator Oskar Peterlini warnt jedoch davor, dies als endgültigen Stopp für die Nuklearenergie zu werten. „In Wirklichkeit handelt die Regierung unter dem Druck der öffentlichen Meinung und hofft wohl, wenn das Desaster in Japan einmal vergessen ist, auf die ursprünglichen Pläne zurückkommen zu können“, meint Peterlini.
Wer mit Ja stimmt, ist für die Abschaffung des Gesetzes zum Bau von Atomkraftwerken in Italien. Ein Nein bedeutet, dass Italien in die Atomenergie einsteigen soll.
Abwesenheit bei Gerichtsverhandlungen
Italia dei Valori, die Partei von Antonio Di Pietro, hat die Abschaffung des Gesetzes zur „gerechtfertigen Abwesenheit von Ministern bei Gerichtsprozessen“ vorangetrieben. Die Partei nennt das Gesetz „ad personam“, auf das vor allem von Mitte-Rechts zurückgegriffen wird.
Die Argumente, die für eine Abschaffung des sogenannten „legittimo impedimento“ aufgezählt werden, sind:
Vor dem Gesetz sind alle gleich; falls das nicht mehr der Fall ist, ist es keine Demokratie mehr.
Wer ein Land regiert und eines Verbrechens angeklagt wird, hat das Recht und die Pflicht sich zu verteidigen. Und zwar in einem Prozess.
Wenn in einer Regierung etwas schief läuft, sollen es die Bürger sofort wissen. Und nicht erst dann, wenn die Verantwortlichen die Regierung verlässen und der Schaden zurückbleibt.
Wer mit Ja stimmt, ist für die Abschaffung des Gesetzes, dass Regierungsmitglieder bei Gerichtsprozessen nicht anwesend sein brauchen. Ein Nein bedeutet, dass das Gesetz in Kraft bleiben soll.Referendum am 12. und 13. Juni
Abgestimmt wird zu:
1. Antrag (Wasser): Willst du das Gesetz abschaffen, das vollkommen oder zum Teil privatisierten Gesellschaften die Trinkwasserversorgung ermöglicht?
2. Antrag (Wasser): Willst du das Gesetz abschaffen, das dem Betreiber einen fixen Gewinn auf die Trinkwassergebühren garantiert, unabhängig von Investitionen oder der Sanierung des Leitungsnetzes?
3. Antrag (Atomenergie): Willst du das Gesetz abschaffen, das den Bau von Atomkraftwerken auf italienischem Staatsgebiet erlaubt?
4. Antrag (Rechtlich anerkannter Verhinderungsgrund): Willst du das Gesetz abschaffen, das dem Ministerpräsidenten und den Ministern erlaubt während ihrer Amtsperiode bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen nicht erscheinen zu müssen?
Quelle: Naturschutzblatt 1/2011
Quorum
Die Abstimmung ist dann gültig, wenn über 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben.
Wo wählen
Wahllokal der Heimatgemeinde, Heimatferne können per Briefwahl abstimmen, mussten dies schon vorab im zuständigen Konsulat melden.
Öffnungszeiten der Wahllokale:
Sonntag, 12. Juni, von 8 bis 22 Uhr
Montag, 13. Juni, von 7 bis 15 Uhr
Wie wählen
Wahlausweis und Personalausweis mitbringen; beim Wahlausweis kontrollieren, ob noch Platz ist, ansonsten stellt die Gemeinde einen neuen aus.