Die Rentenanstalt NISF/INPS hat mit Schreiben vom 23/09/2011 RentnerInnen angeschrieben. Es wird angemahnt, die Einkommen für das Jahr 2009 innerhalb 31.10.2011 an die Rentenanstalt NISF/INPS weiterzuleiten.
Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, damit bestimmte Leistungen, die mit den Renten ausbezahlt werden, nicht suspendiert werden.
Die Personen müssen sich an das Patronat innerhalb Oktober 2011 wenden.
Dabei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültige Identitätskarte und Steuernummer von sich und dem Ehepartner
- Rentenunterlagen und alle persönlichen steuerrechtlichen Unterlagen sowie jene für den Ehepartner für das Einkommensjahr 2009 (z.B. Mod. 730/2010, UNICO 2010/2009, CUD 2010/2009, wurde keine Steuererklärung gemacht und besitzt man eine Erstwohnung , auch zur Sicherheit den Katasterauszug).