KVW-Tagung gibt Informationen zum neuen Integrationsgesetz
Jedes Jahr im November veranstaltet der KVW Arbeitskreis Migration eine Fachtagung. Dieses Mal war das Motto „Integration regeln und fördern“. Gegenstand der Informationsveranstaltung war das Landesgesetz zur Integration.
„Wir wollen heute auf einer sachlichen Ebene informieren“, sagte Erich Achmüller (Vorsitzender der „Südtiroler in der Welt“) bei der Eröffnungsrede. Achmüller betonte, dass die Einwanderung derzeit eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft ist. Er sagte auch, dass Südtirol im Umgang mit dem Thema auf die Erfahrung mit den drei Sprachgruppen im Lande aufbauen kann. „Einwanderung solle nicht als Zwang, sondern auch als Chance gesehen werden“, so der Vorsitzende der Südtiroler Heimatfernen-Organisation.
Herbert Denicolò, der die Moderation der Tagung inne hatte, konnte unter den anwesenden Gästen u.a. die Landesräte Roberto Bizzo und Florian Mussner, die stellvertretende KVW-Landesvorsitzende Maria Kußtatscher, sowie Rosa Franzelin (Vorstandsmitglied „Südtiroler in der Welt“) begrüßen.
Landesrat Roberto Bizzo überbrachte die Grußworte der Landesregierung und berichtete über die schwierige Debatte im Landtag vor der Verabschiedung des Gesetzes.
Im ersten Block der Veranstaltung gab Dr. Helmuth Sinn (Direktor Abteilung Arbeit) die zu Grunde liegenden Informationen zum Thema „Migration“ und nennte die Schwerpunkte des neuen Gesetzes:
Laut den Statistiken beträgt der Ausländeranteil in Südtirol 8,2% der Gesamtbevölkerung, das sind 41.699 Personen. Davon sind 13.499 (32%) EU-Bürger und 28.200 (68%) Nicht-EU-Bürger. 130 Herkunftsländer und 150 verschiedene Sprachen nennt die aktuelle Statistik.
Das Landesgesetz (Nr. 12) zur Integration wird am Mittwoch, 23.11.2011 in Kraft treten. „Es ist ein Rahmengesetz mit guten Absichtserklärungen, ein politisch guter Kompromiss“, so Helmuth Sinn, welcher mit der Ausarbeitung beauftragt wurde. Ein Grundsatz ist z.B. die Integration als Prozess des Austauschs und des Dialogs; Ziele sind u.a. die Würde und Freiheit beider Geschlechter, die Anerkennung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Identitäten, Förderung der Integration und des Spracherwerbs, die Bekämpfung der Diskriminierung, die Vermeidung von Ghettobildung oder die Beteiligung des ausländischen Mitbürgers/in am gesellschaftlichen Leben. Das Landesgesetzt beinhaltet auch die Voraussetzung einer fünfjährigen Ansässigkeit um in den Genuss von finanziellen Dienstleistungen kommen zu können.
Das Gesetzt gibt auch den institutionellen Rahmen vor: eine Koordinierungsstelle für Einwanderung, eine Antidiskriminierungsstelle und einen Landeseinwanderungsbeirat. Eine vierte Säule soll die interkulturelle Mediation sein. Zur Erstellung der vier Durchführungsbestimmungen wurden vier Arbeitsgruppen gebildet. Sabine Hofer und Karin Girotto von der Abteilung Arbeit sowie Artan Mullaymeri vom Einwanderungsbeirat der Gemeinde Bozen berichteten über die aktuelle Tätigkeit der vier Gruppen.
Die erste Arbeitsgruppe hat die konkreten Aufgaben der Koordinierungsstelle für Einwanderung definiert. Ziele sind u.a. die Förderung der Netzwerkarbeit, die Beobachtung der Einwanderung und die Zusammenarbeit mit den Referenten in den Gemeinden. Laut dem Absatz 3 des Artikels 3 des Landesgesetzes sollte jede Gemeinde in Südtirol eine/n Integrationsbeauftragte/n einsetzen.
Laut Bericht der zweiten Arbeitsgruppe, sind die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle das Überwachen und Erheben, sowie das Melden von Fällen der Diskriminierung. Ziel ist die Zusammenarbeit auf allen Ebenen und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen und Stellungnahmen, als auch die Sensibilisierungsarbeit.
Artan Mullaymeri berichtete über die Tätigkeiten des Einwanderungsbeirats der Gemeinde Bozen. Der Bozner Beirat dient als positive Erfahrungsgrundlage für die Erstellung des neuen Landeseinwanderungsbeirates, welcher von der Landesregierung ernannt wird. Mullaymeri sagte, dass das Teilhaben und Teilnehmen, das Eingebunden sein für Einwanderer sehr wichtig ist. Er möchte den Focus auf die Familienarbeit und die Aus- und Weiterbildung der zweiten Generation legen.
Die Arbeit der vierten Gruppe gestaltet sich bisher schwierig. Ziel der Arbeitsgruppe „interkulturelle Mediation“ ist es u.a. ein Berufsverzeichnis für Mediatoren zu erstellen und genaue Kriterien dafür festzulegen.
Abschließend merkte Helmuth Sinn an, dass das Gesetz nun eine Möglichkeit gibt, mit der Arbeit zu beginnen und die konkreten Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten. Kritisch sieht er die Anwendung, welche sich zum Teil schwierig gestalten kann: „Wie wollen wir zum Beispiel Vertreter der Einwanderer für den Landesbeirat ausfindig machen?“, stellte Sinn die Frage.
Geplant sind nun weitere Informationsveranstaltungen der Landesabteilung Arbeit in allen Bezirken Südtirols.