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KVW Startseite · Archiv · EEVE im KVW

EEVE im KVW

 
Das Steuerbeistandszentrum des KVW hat mit dem Land Südtirol eine Konvention abgeschlossen und bietet in allen Bezirksbüros die Abfassung der EEVE an. Die vier Buchstaben EEVE stehen für „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“. Für 2011 wird der Dienst zusammen mit den Ansuchen für das Familiengeld noch bis zum 23.12.2011 angeboten.

„Wichtig ist es vorab einen Termin zu vereinbaren“, sagt Ingrid Edelsbrunner vom KVW Bezirk Bozen. „Auch sollte man sich im Bezirksbüro oder online informieren, welche Dokumente für die EEVE-Erklärung nötig und somit mitzubringen sind.“ Der KVW möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der EEVE um eine Eigenerklärung handelt, welche von einer Person auch für mehrere Familienmitglieder erstellt werden kann. Möchte ein Familienmitglied eine weitere EEVE erstellen lassen, z.B. die des Ehepartners, so müssen auch dessen notwendige Unterlagen bereitgestellt werden.

Die EEVE ist zunächst notwendig für das Ansuchen um die Familiengelder von Land und Region, die Ticketbefreiung für Bedürftige, die Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen, die Tarifbeteiligung für Sozialdienste sowie die Leistungen der finanziellen Sozialhilfe.
Die EEVE-Erklärung kann zusammen mit dem ersten Gesuch ausgefüllt werden.

Telefonische Terminvormerkung für die EEVE beim KVW:
Bozen Tel. 0471 323 596; Brixen Tel. 0472 207 980; Bruneck Tel. 0474 413 707; Mals Tel. 0473 746 722; Meran Tel. 0473 229 540; Neumarkt Tel. 0471 820 033; Schlanders Tel. 0473 746 720;
Sterzing Tel. 0472 760 436; oder vereinbaren Sie einfach online auf www.kvw.org einen Termin.


Notwendige Dokumente für die EEVE-Erklärung:

ANAGRAFISCHE DATEN:
  • Gültiger Personalausweis des Erklärers;
  • Steuernummer (bzw. neue Gesundheitskarte);
  • Eventuelle Bestätigung einer Invalidität;
  • Wohnadresse;

EINKOMMENSSITUATION DES JAHRES 2010:
  • Modell 730/11 oder Modell UNICO/11;
  • Modell CUD/11 und eventuelle Bestätigungen von anderen Einkommen;
  • MwSt.-Erklärung (IVA);
  • IRAP-Erklärung;
  • Auslandseinkommen, die nicht im Modell 730/11 oder UNICO/11 erklärt wurden;

LANDWIRTSCHAFTLICHE EINKOMMEN:
  • Nachweis der Erschwernispunkte;
  • Kulturgrund (ha) für: Obstbau, gemüseanbau, Weinbau, Beerenobstanbau, Gartenbau auf dem freien Feld, Gartenbau im Gewächshaus, Bearbeitung von Feldern und Wiesen ohne eigenes Vieh;
  • Großvieheinheiten;

EINNAHMEN UND AUSGABEN, DIE NICHT IN DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG ERSICHTLICH SIND:
  • Trennungsurteil und eventuelle Unterhaltszahlungen die für die Kinder erhalten/geleistet wurden;
  • Mieteinnahmen auf denkmalgeschützte Immobilien;
  • Mietvertrag für die Hauptwohnung sowie dafür erhaltene öffentliche Beihilfen (Mietbeitrag);

IMMOBILIENBESITZ IM JAHR 2010:
  • Grund- bzw. Gebäudekatasterauszug;
  • Immobilien im Ausland: m2 der Immobilie;

BEWEGLICHES VERMÖGEN (ERSPARNISSE) ZUM 31.12.2010:
!DAS BEWEGLICHE VERMÖGEN IST NUR ANZUGEBEN, FALLS ES SICH ÜBER 100.000 EURO BELÄUFT!
  • Daten des Finanzmittlers einschließlich der Agentur/Filiale;
  • Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und der Post;
  • Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck, Lebensversicherungsverträge mit Finanzierungscharakter;
  • Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung von nicht mehr als 10%;
  • Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons, Investmentfonds;

Notwendige Dokumente für das FAMILIENGELD:
  • Familienbogen;
  • Historische Wohnsitzbescheinigung, falls der Gesuchsteller nicht seit der Geburt in der Provinz/Region ansässig ist;
  • Eventuelle Bestätigung einer Invalidität von 74% oder mehr;
  • Bankkordinaten IBAN;

Download notwendige Dokumente EEVE (PDF, 451KB)