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KVW hilft bei Abfassung der EEVE

 

Ab 1. September ist EEVE Voraussetzung für Familiengeld

EEVE ist kostenlos
„Die Konvention sieht vor, dass der KVW diese Dienstleistung kostenlos anbietet“, erklärt KVW Landesvorsitzender Konrad Peer. Dabei hat der größte Sozialverband des Landes den Vorteil, dass er schon bisher um die 40.000 Steuererklärungen jährlich macht und auf diese Daten zurückgreifen kann. Die Daten der Steuererklärung sind unter anderem ein wichtiges Element, das bei der EEVE erhoben wird. Fixen Zeitpunkt für die Abgabe der EEVE gibt es ist keinen, dies muss nur vor dem Ansuchen um eine Leistung erfolgen. “In Zukunft wird die EEVE wohl zusammen mit der Steuererklärung gemacht“, meint Konrad Peer.
Heuer jedoch ist es anders, denn die EEVE startet mit September, da zu diesem Zeitpunkt die Steuererklärung fürs Jahr 2010 vorliegt.

EEVE Voraussetzung für Familiengeld
Eine der Leistungen, für die es schon jetzt die EEVE braucht, ist das Ansuchen um Familiengeld des Landes und um das regionale Familiengeld.
Da im September die Ansuchen um das Familiengeld (Ansuchen um Verlängerung) wieder starten und es dafür eine EEVE braucht, wird der KVW dies in seinen Büros in Bozen, Meran, Schlanders, Mals, Neumarkt, Brixen, Sterzing und Bruneck anbieten. Die EEVE ist ebenso kostenlos wie das Ansuchen ums Familiengeld.

Termin ab Ende August vormerken
Wichtig ist, dass die AntragstellerInnen beim Bezirksbüro einen Termin ausmachen. Dies kann ab dem 22. August telefonisch oder online über die Homepage www.kvw.org erfolgen.
Informationen zu EEVE: www.provinz.bz.it/sozialwesen

Terminvormerkung beim KVW für EEVE

 
Für telefonische Terminvormerkung
KVW Büro  Telefonnummer
Bozen  Tel. 0471 323596
Meran  Tel. 0473 229540
Brixen  Tel. 0472 207980
Neumarkt  Tel. 0471 820033
Bruneck  Tel. 0474 413707
Schlanders  Tel. 0473 746720
Mals  Tel. 0473 746722
Sterzing  Tel. 0472 760436

Telefonisch erreichen Sie das KVW Bezirksbüro von Montag bis
Donnerstag, jeweils von 8.15 bis 12.15 Uhr und von 14 bis 16.15 Uhr und Freitag von 8.15 bis 12.15 Uhr.
Terminvergabe ist ab 22. August auch übers Internet möglich: www.kvw.org