Nach 20 Jahren langwierigen Diskussionen gibt es nun endlich eine Regelung, wie bestimmte Arbeitstätigkeiten einen früheren Rentenbeginn ermöglichen.
Wer hat Anrecht auf die Begünstigungen?
Nur bestimmte Arbeitnehmer können die Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Arbeiter in Minen oder Tunnel, in beengten Arbeitsstätten oder mit hohen Temperaturen und so weiter laut DM 19.05.1999;
- Fließbandarbeiter;
- Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel mit mindestens neun Plätzen;
- Nachtarbeiter.
Nachtarbeiter sind jene Personen, die das ganze Jahr zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens mindestens 3 Stunden arbeiten. Als Nachtarbeiter werden auch die Turnusarbeiter eingestuft, deren Turnus von mindestens 6 Stunden zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens an mindestens 78 Nächte im Jahr gefallen ist, wenn die Rentenvoraussetzungen für den frühzeitigen Rentenbezug im Zeitraum von 01.01.2008 bis 30.06.2009 anreifen. Für die Rentenvoraussetzungen ab 01.07.2009 sind nur mindestens 64 Nächte im Jahr vorgesehen.
Bedingungen für das Anrecht
Beginnt die frühzeitige Rente innerhalb 31. Dezember 2017, muss in den letzten 10 Arbeitsjahren für mindestens 7 Jahren die beschwerliche Arbeit ausgeübt worden sein.
Für RentnerInnen, die die frühzeitige Rente ab 01. Jänner 2018 beantragen, muss die Hälfte des gesamten Arbeitslebens mit beschwerlichen Tätigkeiten gearbeitet worden sein.
Rentenvoraussetzungen
Für die Berechtigung der frühzeitigen Rente aufgrund beschwerlicher Arbeiten sind auch noch folgende Alters- und Beitragsvoraussetzungen zu erfüllen:
01.07.2008 – 30.06.2009: Alter von 57 Jahren und 35 Beitragsjahre
01.07.2009 – 31.12.2009: Alter von 57 Jahren und 36 Beitragsjahre
01.01.2010 – 31.12.2012: Alter von 57 Jahren und 37 Beitragsjahre
Ab 01.01.2013: Alter von 58 Jahren und 36 Beitragsjahre
Je nach dem, ob zwischen 64 und 71 Nächten beziehungsweise 72 und 77 Nächten die beschwerliche Arbeiten durchgeführt wurden, verändern sich die angeführten Rentenvoraussetzungen hinsichtlich Alter und Versicherungsbeiträgen.
Für diese Rentenart müssen natürlich auch die Einstiegsfenster beachtet werden.
Antragstellung
Um in den Genuss dieser Rentenart zu kommen, muss ein Antrag gestellt werden:
- innerhalb 30. September 2011, wenn die Rentenvoraussetzungen bereits angereift sind oder innerhalb 31. Dezember 2011 anreifen;
- innerhalb 1. März des Jahres der Vollendung der Rentenberechtigung ab 31. Jänner 2012.
Weitere Informationen werden in den Büros des Patronats erteilt.