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KVW Startseite · Archiv · 14. Rentenrate

14. Rentenrate

 
Mit Juli wird die 14. Monatsrate für niedrige Renten ausbezahlt. Anrecht auf die zusätzliche Monatsrente haben RentnerInnen, die mindestens 64 Jahre alt sind und ein persönliches Einkommen von € 8.934,90 im Jahre 2009 nicht überschreiten. Beachten Sie, dass für die Auszahlung dieser Leistung nicht das Einkommen des Ehepartners herangezogen wird.

Die Höhe der Zusatzrente hängt von den Beitragsjahren und –verwaltung ab.

Zusätzlicher Rentenbetrag

Versicherungsjahre:
Ehemalige Angestellte
bis zu 15 Jahren
von 16 bis 25 Jahren
über 25 Jahre
Ehemalige Selbständige
bis zu 18 Jahren
von 19 bis 28 Jahren
über 28 Jahre
Betrag
€ 336
€ 420
€ 504

Wird die Einkommensgrenze von € 8.934,90 zwar überschritten, jedoch nicht die Summe von € 8.034,90 plus zustehenden Betrag laut angeführter Tabelle, so steht der zusätzliche Rentenbetrag in reduziertem Ausmaß zu.
Sollten Sie das 64ste Lebensjahr erreicht haben, die persönlichen Einkommensgrenzen nicht überschreiten und den Zusatzbetrag nicht mit der Rentenrate im Monat Juli erhalten, ist es notwendig, in den Büros des Patronats KVW-ACLI oder bei den Sozialfürsorgen vorzusprechen, damit der entsprechende Antrag gestellt werden kann!
 
Tags: Rente