·  
  ·  
  ·  
2
0
1
3
  ·  
  ·  
 
KVW Startseite · Arbeit · Berufskrankheiten

Berufskrankheiten

 
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Angestellte und freiberufliche Mitarbeiter, die in gesetzlich als risikoreich definierte Beschäftigungszweigen tätig sind, gegen Schäden zu versichern, die sich aus Berufskrankheiten als Folge der Arbeitstätigkeit ergeben können.

Meldung einer Berufskrankheit

- bei Auftreten einer Berufskrankheit muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber innerhalb von 15 Tagen davon in Kenntnis setzen und ein ärztliches Zeugnis vorlegen;
- der Arbeitgeber ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt derselben, die entsprechende Meldung beim INAIL einzureichen;
- der/die Versicherte, kann bei Verdacht auf Berufskrankheit sich an das Patronat wenden, um eine direkte Meldung an das INAIL zu machen

Positive oder negative Bescheide werden vom Patronat überprüft. Das Patronat arbeitet mit einem Vertrauensarzt.

weitere Informationen www.inail.it