Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Angestellte und freiberufliche Mitarbeiter, die in gesetzlich als risikoreich definierte Beschäftigungszweigen tätig sind, gegen Schäden zu versichern, die sich aus Arbeitsunfällen als Folge der Arbeitstätigkeit ergeben können.
Meldung des Arbeitsunfalls
- der Arbeitnehmer muss einen Arbeitsunfall unverzüglich dem Arbeitgeber melden, der innerhalb von zwei Tagen ab Erhalt des ärztlichen Zeugnisses die Unfallmeldung beim INAIL einreichen muss;
- im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls ist die Unfallmeldung innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall dem INAIL zu melden.
Eine Überprüfung der Anerkennung oder Ablehnung des Arbeitsunfalls ist durch das Patronat möglich. Das Patronat arbeitet mit einem Vertrauensarzt zusammen.