Bedingungen:
- 2 Versicherungsjahre und mindestens 1 Beitrag ausgehend vom letzten Abmeldedatum
- mindestens 12 Beitragsmonate bzw. 52 Wochenbeiträge
- Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt durch Selbsterklärung am Arbeitsamt
Einreichtermin:
- grundsätzlich innerhalb 68 Tage ab Abmeldedatum (nicht berechnet werden 7 Tage nach Abmeldedatum oder 5 Tage nach Vorlage des Antrages)
Ausmaß und Dauer: - höchstens 8 Monate (für Arbeitnehmer bis zum 50. Lebensjahr)
- 60% des Durchschnittsbruttolohnes der letzten 3 Monate
- 50% des Durchschnittsbruttolohnes der letzten 3 Monate für die folgenden 2 Monate
- 40 % des Durchschnittsbruttolohnes der letzten 3 Monate für die übrigen Monate
- höchstens 12 Monate (für Arbeitnehmer älter als 50 Jahre)
- 60% der Durchschnittsbruttolohnes für die ersten 6 Monate
- 50% des Durchschnittsbruttolohnes für die weiteren 2 Monate
- 40% des Durchschnittsbruttolohnes für die übrigen Monate
Unterlagen: - Aufstellung Arbeitsamt
- Eintragung in die Liste der Arbeitslosen
- Steuererklärungen, Familienbogen und Steuernummern der Familienmitglieder, falls für das Familiengeld angesucht wird
- Mod. E301 oder E303, wenn in einem EU-Land gearbeitet wurde
- Bank- oder Postdaten für die bargeldlose Überweisung
- 1. Arbeitsverhältnis im gesamten Arbeitsleben
- letzten 3 Lohnstreifen
Das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Mit verringerten Voraussetzungen
Bedingungen:
- im vorherigen Jahr (Bezugsjahr) mindestens 78 Tage Arbeit
- Beginn des 1. Arbeitsverhältnisses mindestens 2 Jahre vor Antragstellung (bezogen auf den 31.12 des Bezugsjahres)
- Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist nicht notwendig
Einreichtermin:
- 01.01. bis 31.03 des darauf folgenden Jahres
Ausmaß und Dauer:
- geleistete Arbeitstage für max. 156 Tage je Bezugsjahr
- 35% des Durchschnittsbruttolohnes der effektiven Arbeitstage plus etwaige Familienzulagen für die ersten 120 Tage;
- 40% des Durchschnittsbruttolohnes für die restlichen Tage.
Unterlagen:
- Angabe des ersten Arbeitsverhältnisses im gesamten Arbeitsleben
-Kopie Reisepass bzw. Kopie der gültigen Identitätskarte
- Einkommenserklärungen für die Jahre 2010 und 2009 für Familienzulagen sowie Familienbogen und Steuernummern aller Familienmitglieder
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung für nicht EU –Bürger
- Formblatt E301 für Arbeitszeiten in EU-Länder
- Bank- oder Postdaten für die bargeldlose Überweisung
Fälligkeiten:
- Arbeitslosigkeit im Jahr 2011: Einreichetermin war der 31.03.2012
- Arbeitslosigkeit im Jahr 2012: Einreichetermin ist der 31.03.2013